Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter denjenigen Bewerbern, die alle geforderten Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, wählt der Auftraggeber – sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen – anhand der genannten Bewertungskriterien (vgl. Kap. 3.3.2 der Vergabeunterlagen) mindestens 5 Bewerber aus, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden. Sofern mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, werden mindestens die 5 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die aufgrund der festgelegten Bewertungskriterien insgesamt mit der höchsten Punktzahl bewertet wurden. Hierzu wird anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen eine Rangfolge (Reihung) der Bewerber gebildet. Erreichen jedoch mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl wie der fünftbeste Bewerber, so werden diese mit dem Fünftbesten gleichauf liegenden Bewerber ebenfalls (d. h. neben den besten fünf Bewerbern) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern weniger als 5 geeignete Bewerber vorhanden sind, ist grundsätzlich beabsichtigt, das Vergabeverfahren fortzuführen und diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, die über die geforderte Eignung verfügen (vgl. § 51 Abs. 3 VgV).
Die Bewertung erfolgt anhand nachgenannter Kriterien:
1) Referenzen:
Bewerber müssen über umfassende Erfahrungen in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art verfügen, d. h. über Erfahrungen im Bereich Erstellung von Magazin- und Zeitschriften-Layouts, die hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderungen dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen und in den letzten 3 Jahren erbracht wurden. Wertbar sind nur Referenzen, die nicht vor Mai 2016 abgeschlossen worden sind, der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen. Mindestanforderung sind: 2 Referenzen für den Leistungsbereich Erstellung von Magazin- und Zeitschriften-Layouts (vgl. Ziff. III.1.3).
Bei Erfüllung der Mindestanforderungen werden die Referenzen bewertet, dabei können im Rahmen einer vergleichenden Bewertung pro Referenz jeweils 0-4 Punkte erreicht werden (zur Bewertung vgl. Kap. 3.2.5 und 3.3.2 der Vergabeunterlagen). Der Bewerber muss 2 wertbare Referenzen einreichen. Die Einreichung darüber hinausgehender Referenzen führt nicht zu einer besseren Bewertung. Maximal kann ein Bewerber mit seinen Referenzen daher 8 Punkte erreichen. Gleichwertige Darstellungen erhalten jeweils gleich viele Punkte.
Als Grundlage für die Bewertung einer Referenz dienen folgende Kriterien:
— Vergleichbarkeit der vom Bewerber im Rahmen des Referenzprojekts erbrachten mit den hier ausgeschriebenen Leistungen,
— Vergleichbarkeit des Auftragsvolumens (Auftragswert und zeitlicher Umfang) zu dem hier ausgeschriebenen Auftrag,
— Vollständigkeit, Aussagekraft und Stimmigkeit (Widerspruchsfreiheit) der Darstellung,
— moderne, innovative und seriöse Gestaltung durch Einsatz typografischer Elemente, Bild, Illustration, Farbe und Papierwahl,
— seriöse und doch innovative Bildsprache,
— stimmige Farbkonzepte,
— kreativer Umgang mit Weißraum,
— Umsetzung von Infografiken,
— harmonisches Schriftbild
Der Bewertung der Referenzen liegt folgendes Bewertungssystem zugrunde:
— 4 Punkte erhalten Referenzdarstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die genannten Bewertungskriterien am besten erfüllen,
— 3 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen,
— 2 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen,
— 1 Punkte erhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu schwerwiegende Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen,
— 0 Punkt erhalten Darstellungen, die die genannten Bewertungskriterien in keinem Punkt erfüllen oder die fehlerhaft/unvollständig sind.
Die Bewertung einer Referenz mit 0 Punkten steht der Nichterfüllung der genannten Mindestanforderungen gleich.