Beschreibung der Beschaffung
Der AG beabsichtigt, in den unterversorgten Ortslagen des Gemeindegebietes eine passive Breitbandinfrastruktur auf Leerrohr und Glasfaserbasis bis zu den jeweiligen Gebäudeendstellen (FTTH) zu errichten. Mit der Ausschreibung soll nach bereits erfolgter Betreibersuche der erforderliche Tiefbau einschließlich damit zusammenhängender Leistungen der Glasfaserverlegung für die Realisierung des passiven Netzes vergeben werden.
Geschätzte Leistungsmengen:
— 65 km Tiefbau in versiegelten und unversiegelten Langen vorzunehmen,
— ca. 140 km Kabelschutzrohre Typ Leer- und Mikrorohre sind zu verlegen,
— ca. 400 km Lichtwellenleiterkabel sind in die Kabelschutzrohre einzubringen,
— ca. 34 St. Glasfasernetzverteiler und 18 St. Schächte sind zu errichten,
— ca. 1115 Hausanschlüsse sind bis zum Abschlusspunkt Linientechnik zu errichten,
— ca. 260 km LWL Kabel 6 Fasern liefern und einblasen,
— ca. 40 km LWL Kabel 12 Fasern liefern und einblasen,
— ca. 23 km LWL Kabel 24 Fasern liefern und einblasen,
— ca. 65 km LWL Kabel 144 Fasern liefern und einblasen,
— ca. 10 000 St. Glasfaser Spleißverbindungen herstellen,
— ca. 4 000 St. OTDR Messungen durchführen.
Ziel ist eine hochleistungsfähige Telekommunikationsnetzinfrastruktur (next-generations-access-Netz) mit einem nutzer- und anbieterneutralen Standard im Sinne von Nr. 3.2) der Förderrichtlinie des Bundes zum anschließenden Betrieb durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber.
Grundlage der vorliegenden Ausschreibung ist die staatlich gewährte Beihilfe nach dem Betreibermodell im Sinne der Ziff. 3.2) der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 („RL-BMVI") i. V. m. der EU-Breitbandrichtlinie vom 26.11.2013 sowie ergänzend der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Ausbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-RR").
Eine Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt einer antragsgemäßen positiven Entscheidung der Förderung durch das BMVI.