Beschreibung der Beschaffung
Im Bestand ist die Stadtbahnstrecke 82 von der Haltestelle Kohlgartenstr. bis zur Haltestelle Stadtkrone Ost für den Einsatz des B-Wagens ausgebaut. Die Bahnsteighöhe in diesem Streckenabschnitt beträgt 38 cm ü. SO.
Aufgrund des PBefG besteht die Forderung, die Barrierefreiheit im ÖPNV in Deutschland bis zum 1.1.2022 möglichst vollständig herzustellen. Das Fahrzeugkonzept des Bahnbetreibers DSW21 sieht eine Nutzung der barrierefrei ausgebauten Haltestellen ab dem Jahr 2023 vor. In diesem Kontext ist die Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit inkl. Zugangsanlagen an den 5 Bestandshaltestellen Kohlgartenstr., Voßkuhle, Lübkestr., Max-Eyth-Str. und Stadtkrone Ost in Mittellage der B1 zu erstellen.
Die Umgestaltung der Bahnanlagen und der Brückenneubau sind in Entwurf und Baudurchführung untereinander abzustimmen.
Das geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Bauvorhabens beträgt einschließlich des Planungsaufwands 32,2 Mio. EUR.
Im Rahmen der Vorplanung wurden bereits Vorzugsvarianten aufgetragen, bewertet und vom Rat der Stadt Dortmund am 13.12.2018 beschlossen.
Folgendes Konzept liegt demnach zugrunde:
Die Stadtbahn wird außerhalb der Haltestellenbereiche weitgehend im Bestand geführt. Im Bereich der Haltestellen erfolgt zur Herstellung der Mittelbahnsteige lediglich eine Aufweitung der Gleise.
Kohlgartenstr.: Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle/Lübkestr.: Mittelbahnsteig
Max-Eyth-Str./Stadtkrone Ost: Mittelbahnsteig mit Aufzug und Treppe
Der Neubau der Stadtbahnhaltestellen soll möglichst in Modulbauweise und Fertigbauelementen mit einer Bahnsteighöhe von 94 cm ü. SO inkl. betriebstechnische Ausrüstung erfolgen unter Berücksichtigung gutachtlicher Empfehlung – zur technischen Machbarkeit spezieller Haltestellenlösungen mit vermindertem Eingriff in den Baumbestand.
Erforderliche Gleisverlegungen sind mit Anpassung der Fahrleitungsanlage unter Aufrechthaltung des Betriebes der Strecke 82 und der vorhandenen Zuwegungen erforderlich.
Ein Um- oder Neubau der Brückenbauwerke einschließlich der Rampen- und Treppenbauwerke ist zur Neugestaltung der Zugänge zu den Stadtbahnhaltestellen notwendig:
Kohlgartenstr./Stadtkrone Ost:
– Abriss und Ersatzneubau der Zugangsbrücke,
— Grünplanung Park nördlicher Zugang (Stadtkrone Ost).
Voßkuhle: – höhengleicher Zugang,
Lübkestr.: – Abriss der vorhandenen Brücke,
Max-Eyth-Str.: – Gutachterliche Stellungnahme zur Abwägung Neu- oder Umbau.
— weitere Planung entsprechend Abwägungsergebnis.
Der Bau von 2 Brückenbauwerken (Kohlgartenstr./Max-Eyth-Str.) steht noch unter Beschlussvorbehalt.
Brücken- und Rampenbauwerke sind einheitlich und städtebaulich harmonisch in den Gesamtbereich B1 einzufügen.
Umbau und Anpassungen der Fahrleitungsanlage sind hinsichtlich der Überplanung für den tatsächlich erfolgenden Umbau der gesamten Strecke erforderlich. Kettenwerke von Hst. Hauptfriedhof bis in die Rampe Kohlgartenstr. sind zu überarbeiten.
Durch die Änderungen der Gleislagen ist ein Umbau bzw. teilweise Neubau der Fahrleitungsanlage erforderlich. Dazu müssen Höhenverläufe und Gleiswechselmöglichkeiten für den Havariefall mit deren Schalteranordnungen und Gleisquerungen beachtet werden.
Anforderungen durch die geänderte DIN EN 50119 und die technische Aufsichtsbehörde sind zu beachten. Die Erbringung einer prüffähigen statischen Berechnung der Maststandorte ggfls. mit Gegenprüfung durch einen Prüfstatiker ist erforderlich. Besonderheit des Fahr- und Freileitungsbaues mit eingespannten Bodenverhältnissen ist zu beachten.
Die Mastgründung mittels Bohrpfahlverfahren hat sich durchgesetzt. Stellen, an denen eine Blockfundament-Gründung erfolgen soll, sind wirtschaftlich gegenzurechnen.
Die gesamte Baumaßnahme muss „unter Betrieb" (ÖPNV und IV) durchgeführt werden. Dies ist insbesondere auch bei der Erstellung der Brückenbauwerke zu beachten.