Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Von den eingegangenen Teilnehmeranträgen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch 5 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1) Die Vorlage (Abgabe über das VMP Bietertool mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) sind fristgerecht einzureichen – siehe Punkt VI.3.;
2) Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Sollten die Mindestanforderungen (siehe unter III 1.3, Punkt 2) erfüllt sein, wird darüber hinaus eine Rangfolge der Bewerber über die Bewertung der eingereichten Referenzen gemäß nachfolgenden Kriterien ermittelt, wobei maximal 3 Referenzen pro Kriterium gewertet werden können.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Kriterien erfüllen, die unter III.1.3) 2.) gefordert sind.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Maximal sind 60 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Rankingkriterien:
1) Leistungen der Abbruchplanung von Gebäuden mit mindestens einem Abrissvolumen von 50 000 m umbautem Rauminhalt, gemäß DIN 277, sowie besonderen Anforderungen hinsichtlich
— in einer/oder angrenzend an eine Wasserschutzzone
Oder
— angrenzend an ein Bestandsgebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz
Oder
— angrenzend an ein Grundstück mit einem Bestandgebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz.
Wertung:
— 5 Punkte für ein Projekt,
— 10 Punkte für 2 Projekte,
— 15 Punkte für 3 Projekte.
2) Leistungen der Abbruchplanung bei Gebäuden mit einem Abrissvolumen von 50 000 m auf Grundstücken, die angrenzend an Nachbarbebauung mit laufendem Gebäudebetrieb mit öffentlich wirksamen Bereichen (Schule, Verwaltung, Einzelhandel et cetera).
Wertung:
— 5 Punkte für ein Projekt,
— 10 Punkte für 2 Projekte,
— 15 Punkte für 3 Projekte.
3) Leistungen der Abbruchplanung von Gebäuden mit Koordination und Auswertung vertiefender Untersuchungen von Schadstoffbelastungen und Laboruntersuchungen und mit der Begleitung von zertifizierten Sachverständigen.
Wertung:
— 0 Punkte für ein Projekt, da dies die Mindestanforderung ist,
— 5 Punkte für 2 Projekte,
— 10 Punkte für 3 Projekte.
4) Leistungen der Abbruchplanung von Gebäuden, die eine statische Bewertung erforderten.
Wertung:
— 0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung),
— 5 Punkte für 2 Projekte,
— 10 Punkte für 3 Projekte.
5) Leistungen der Abbruchplanung bei Gebäuden in Stahlbetonbauweise aus dem Errichtungszeitraum der 1970/80er Jahre mit den damit verbundenen typischer Weise auftretenden Schadstoff-Vorkommen aus dieser Gebäudetypologie.
Wertung:
— 0 Punkte für ein Projekt, da dies die Mindestanforderung ist,
— 5 Punkte für 2 Projekte,
— 10 Punkte für 3 Projekte.