Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden, das bei der unter I.3 (Kommunikation) genannten Kontaktstelle der Stadt Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt in digitaler Form einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen abzugeben.
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie);
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen;
c) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit);
d) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1;
e) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers/Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
(2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.