Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Angaben zu III.1.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
1) Berufserfahrung für entsprechende Dienstleistungen (Objektplanung Gebäude nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1) bei den Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
1.1) Projektleiter, je 5 Jahre 15 Punkte, maximal 45 Punkte;
1.2) Stellvertretende Projektleitung, je 5 Jahre 15 Punkte, maximal 30 Punkte;
1.3) Objektüberwachung, je 5 Jahre 15 Punkte, maximal 45 Punkte.
2) Anzahl der Referenzprojekte Objektplanung Gebäude, die jeweils die im folgenden benannten Kriterien erfüllen; eine Referenz kann dabei für mehrere der aufgeführten Kriterien gewertet werden:
2.1) Neubau von Objekten, die der Honorarzone IV oder höher zugeordnet wurden;
2.1.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 20 Punkte, max. 60 Punkte;
2.1.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 20 Punkte, max. 60 Punkte;
2.2. Sanierung von Objekten, bei denen die Umbaumaßnahmen der Honorarzone III oder höher zugeordnet wurden.
2.2.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 15 Punkte, max. 45 Punkte;
2.2.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 15 Punkte, max. 45 Punkte;
2.3) Neubau von Objekten mit Bauwerkskosten größer gleich 5,0 Mio EUR brutto.
2.3.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 15 Punkte, max. 30 Punkte;
2.3.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 15 Punkte, max. 30 Punkte.
2.4) Neubau bzw. Sanierung von Objekten, im laufenden Betrieb:
2.4.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 10 Punkte;
2.4.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 15 Punkte, max. 30 Punkte.
2.5) Vorlage eines positiven Referenzschreibens:
2.5.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 10 Punkte;
2.5.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 10 Punkte.
2.6) Öffentlicher Auftraggeber:
2.6.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 5 Punkte;
2.6.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 5 Punkte.
2.7) Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit:
2.7.1) je Referenz der Planung (min. LP2-5), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 5 Punkte;
2.7.2) je Referenz der Objektüberwachung (min. LP8), die dieses Kriterium erfüllt 5 Punkte, max. 5 Punkte.
3) Gestaltqualität; die Bewertung erfolgt anhand der hierfür eingereichten Darstellungen durch ein Gremium des Auftraggebers; der Auftraggeber behält sich vor, externe Berater an der diesbezüglichen Auswertung der Teilnahmeanträge zu beteiligen. Jedes Mitglied des Gremiums vergibt bis zu 5 Punkte; die Einteilung der Zwischenschritte liegt im Ermessen des Gremiums. Der Mittelwert der abgegebenen Bewertungen wird mit 30 multipliziert und bildet die abschließende Bewertung dieses Kriteriums für den jeweiligen Teilnahmeantrag. Für dieses Kriterium werden maximal 150 Punkte vergeben.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 620 Punkte vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.