Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
B.1) Angaben zu den Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV);
B.2) Name, Qualifikation und Berufserfahrung des/der Projektleiter/In, welche/r für die Erbringung der Dienstleistung konkret vorgesehen/verantwortlich ist (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 6 VgV);
B.3) Erklärung über die Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. § 46 Abs. 3. Nr. 10 VgV und §47 VgV);
C) Angaben zu Referenzprojekten aus welchen die Erfahrung des Bieters bei Projekten vergleichbarer Größe und Art entsprechend hervorgeht (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
— Folgende Kriterien sind bei allen Referenzprojekten zu erfüllen (Mindestanforderungen):
Es werden nur Projekte mit vollständig abgeschlossenen Projektstufen (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss) bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung gewertet, welche mit dem ausgeschriebenen Leistungsbild hinsichtlich Komplexität und Umfang vergleichbar sind. Die Projektstufe „Projektabschluss“ muss im Zeitraum 2015 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung erfolgt sein.
Wenn diese Mindestanforderung nicht erfüllt ist, kann das gesamte Referenzprojekt nicht gewertet werden.
Es ist eine Bestätigung des Auftraggebers über die erbrachte Leistung vorzulegen.
Diese kann auch formlos durch Unterschrift auf dem Formblatt erfolgen.
— Die Angaben folgender Punkte sind pro Referenzprojekt zu machen:
— Angabe des Projektnamens,
— Angabe der Kosten gem. DIN 276, KG 200-700 (EUR, netto),
— Angabe zur Komplexität des Vorhabens (Anzahl der Nutzungsbereiche),
— Angabe, ob das Projekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde,
— Angabe, ob eine positive Beurteilung des Auftraggebers zur Aufgabenerfüllung vorliegt,
— Angabe des Ausführungszeitraums der durchgeführten Projektstufen,
— Angabe der ausgeführten Handlungsbereiche je Projektstufe,
— Nennung des Auftraggebers,
— Nennung eines Ansprechpartners des AGs mit aktueller Telefonnummer.
Kurze Beschreibung des Projekts.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss des Referenzprojekts, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Zudem ist pro Referenzprojekt eine Präsentation von nicht mehr als 3 DIN A4 Seiten, die eine Beurteilung des Projekts ermöglicht, vorzulegen.