Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Referenzzeitraum 2013 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
Allgemeine Kriterien:
— Neubau,
— Einstufung der Honorarzone gem. §35 HOAI,
— Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KG 200 – 700 Brutto,
— Handlungsbereich A gem. § 2 AHO selbst und vollständig erbracht,
— Handlungsbereich B gem. § 2 AHO selbst und vollständig erbracht,
— Handlungsbereich C gem. § 2 AHO selbst und vollständig erbracht,
— Handlungsbereich D gem. § 2 AHO selbst und vollständig erbracht.
Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— öffentlicher Auftraggeber,
— Anzahl unterschiedlicher Funktionsbereiche in einem Gebäude,
— Bauen in mehreren Bauabschnitten,
— Baumaßnahme im laufenden Betrieb in zum Projekt gehörigen Teilbauabschnitten,
— Abbruch Bestandsgebäude,
— Neubau unter Berücksichtigung der Versammlungsstättenverordnung,
— Neubau Bildungseinrichtung (z. B. Schule, Kindertagesstätte, Hochschulen…),
— Neubau Lehrschwimmhalle oder Sportschwimmhalle,
— Versorgungsbereich (Mensa/Kantine/Gaststätte o. ä.),
— Schnittstellenmanagement zwischen Hochbau und Technischer Gebäudeausrüstung (HLS und ELT),
— Qualitätsmanagement (Handlungsbereich B gem. § 2 AHO) für die Versorgungstechnik,
— Qualitätsmanagement (Handlungsbereich B gem. § 2 AHO) für die Elektrotechnik.
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen so darzustellen, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien ohne besonderen Aufwand und eindeutig ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Zur Veranschaulichung o. g. Kriterien kann zusätzlich ein pdf-Dokument mit max. 3 Seiten je Referenz eingereicht werden.
Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Projektstufen mit Angabe des Leistungszeitraums.
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Projektstufen 1-5 im o. g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Projektstufe gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Projektstufe kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
3) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren (Wichtung 5 %).