Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-8 gemäß Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa, Gymnasium Schloss Plön, Prinzenstr. 8, 24306 Plön.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Lph. 1-8 gem. Anl. 15 HOAI) Erweiterung Klassenräume und Mensa Gymnasium Schloss Plön
K-PLOEN-2019-0015”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-8 gemäß Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa, Gymnasium...”
Kurze Beschreibung
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-8 gemäß Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa, Gymnasium Schloss Plön, Prinzenstr. 8, 24306 Plön.
1️⃣
Ort der Leistung: Plön🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Prinzenstr. 8
24306 Plön
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-8 gemäß Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa, Gymnasium Schloss Plön.”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphase 1-8 gemäß Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa, Gymnasium Schloss Plön.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) erforderlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter, deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen die gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) erforderlichen Verpflichtungserklärungen, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind, abgeben.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-03
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-04
00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 084-201014 (2019-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Plön
Postanschrift: Hamburger Str. 17/18
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Kreises Plön
URL: http://www.kreis-ploen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-8 gem. Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa Gymnasium Schloss...”
Titel
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-8 gem. Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa Gymnasium Schloss Plön
K-PLOEN-2019-0015
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Kurze Beschreibung:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1- 8 gem. Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa Gymnasium Schloss Plön.”
Kurze Beschreibung
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1- 8 gem. Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa Gymnasium Schloss Plön.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 173328.08 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasium Schloss Plön
Prinzenstr. 8
24306 Plön
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-6 + 8 gem. Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa Gymnasium...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-6 + 8 gem. Anlage 15 HOAI) für den Erweiterungsbau Klassenräume und Mensa Gymnasium Schloss Plön.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen im Bauen im Bestand, insbesondere in der Denkmalpflege
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aufstellung und Personalstärke des Büros (mind. 5 Beschäftigte, keine Freiberufler)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 084-201014
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: K-PLOEN-2019-0015
Titel:
“Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Lph. 1-8 gem. Anl. 15 HOAI) Erweiterung Klassenräumeund Mensa Gymnasium Schloss Plön”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Enwacon Engineering GmbH & Co. KG
Postanschrift: Beselerallee 34a
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 173328.08 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Quelle: OJS 2019/S 157-388941 (2019-08-14)