Leistungen TGA (Lph. 1-6 + 8 gem. Anlage 15 HOAI) Altbau Gymnasium Schloss Plön

Kreis Plön

Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-6 + 8 gem. Anlage 15 HOAI) für die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus des Gymnasiums Schloss Plön

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: K-PLOEN-2019-0007
Kurze Beschreibung:
Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (Leistungsphasen 1-6 + 8 gem. Anlage 15 HOAI) für die Sanierung des denkmalgeschützten Altbaus des Gymnasiums Schloss Plön
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Plön 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Plön
Postanschrift: Hamburger Straße 17-18
Postleitzahl: 24306
Postort: Plön
Kontakt
Internetadresse: http://www.Kreis-ploen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kreis-ploen.de 📧
Telefon: +49 4522743558 📞
Fax: +49 452274395558 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2019-0007 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2019-0007 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-11 📅
Datum des Beginns: 2019-06-28 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 049-112615
ABl. S-Ausgabe: 49
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gymnasium Schloss Plön, Prinzenstr. 8, 24306 Plön

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-PLOEN-2019-0007 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: http://www.vergabekammer.schleswig-holstein.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/ Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Quelle: OJS 2019/S 049-112615 (2019-03-06)