Leistungen zum Betrieb des Schülerwohnheims Lindau

Landkreis Lindau (Bodensee)

Der AG schreibt Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee) als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere Folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Leitung des Schülerwohnheims und Betreuung der Schüler, Hauswirtschaftliche Leistungen, Facility Management und Services. Gegenstand des Verfahrens sind weiter u. a. Leistungen der Betreuung und Verpflegung von Schülern im Schülerwohnheim, die nicht dort untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, und die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte sowie das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der Kapazitäten der Küche und der Lagerräume des Schülerwohnheims.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-08-21 Auftragsbekanntmachung
2020-01-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-08-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Referenznummer: 80187-2019
Kurze Beschreibung:
Der AG schreibt Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee) als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere Folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Leitung des Schülerwohnheims und Betreuung der Schüler, Hauswirtschaftliche Leistungen, Facility Management und Services. Gegenstand des Verfahrens sind weiter u. a. Leistungen der Betreuung und Verpflegung von Schülern im Schülerwohnheim, die nicht dort untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, und die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte sowie das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der Kapazitäten der Küche und der Lagerräume des Schülerwohnheims.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Sozialwesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lindau (Bodensee) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Lindau (Bodensee)
Postanschrift: Stiftsplatz 4
Postleitzahl: 88131
Postort: Lindau (Bodensee)
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-lindau.de/ 🌏
E-Mail: regina.jung@landkreis-lindau.de 📧
Telefon: +49 83822700 📞
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f2f38-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f2f38-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-26 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 163-400651
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 8 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der AG ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 69 SGB VIII, Art. 15 AGSG und Betreiber des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee), Reutiner Str. 12, 88131 Lindau. Das Schülerwohnheim dient der Unterbringung von Berufsschülern und Berufsschülerinnen, die an der Beschulung der Staatlichen Berufsschule Lindau (Bodensee) teilnehmen. Die Staatliche Berufsschule Lindau (Bodensee) ist im Beruflichen Schulzentrum Lindau, Reutiner Str. 10, 88131 Lindau (Bodensee), integriert. Die Grundstücke, auf denen sich das Gebäude des Schülerwohnheims befindet, und das Gebäude des Schülerwohnheims selbst stehen im Eigentum der GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (Bodensee). Das Gebäude des Schülerwohnheims hat der Landkreis von der GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) langfristig angemietet. Die GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) betreibt gegenwärtig die bauliche Erweiterung und Generalsanierung des Hauptgebäudes des Schülerwohnheims. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Gebäude des Schülerwohnheims über 272 Wohnheimplätze verfügen. Der Erweiterungsneubau ist bereits weitestgehend fertiggestellt und mittlerweile in Betrieb genommen worden. Die Generalsanierung des Bestandsgebäudes dauert noch an und wird voraussichtlich im Juli 2020 abgeschlossen sein. Der Landkreis betreibt bereits den Erweiterungsneubau des Schülerwohnheims auf Grund einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vom 29.10.2018, ausgestellt von der Regierung von Schwaben. Eine Betriebserlaubnis für das noch in der Generalsanierung befindliche Bestandsgebäude existiert noch nicht, ist allerdings bereits vom Landkreis beantragt. In dem Schülerwohnheim sollen auch bis zu etwa 163 überwiegend volljährige Schüler betreut und verpflegt werden, die nicht im Schülerwohnheim untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften. Zu diesen externen Unterkünften zählen insbesondere Ferienwohnungen, die vom Landkreis im eigenen Namen und auf eigene Kosten angemietet werden, und das Gebäude Reutiner Straße 6 und 6a, 88131 Lindau („Haus Ruben“ und „Haus Lukas“), das der Landkreis von der GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) angemietet hat und das 13 volljährigen Schülern Platz bietet. Das Gebäude Reutiner Straße 6 und 6a wird voraussichtlich in den nächsten Jahren im Zuge baulicher Neustrukturierungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen oder durch einen Neubau mit dem Zweck der Unterbringung von 50 oder mehr Schülern ersetzt werden.
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Bislang hat sich der Landkreis zum Betrieb des Schülerwohnheims verschiedener Unternehmen bedient, die – vom Landkreis koordiniert – einzelne Leistungen im Zusammenhang mit dem Schülerwohnheim erbringen. Der Landkreis beabsichtigt, die von dritter Seite zu erbringenden Leistungen – unter Aufrechterhaltung seiner Funktion als Betreiber des Schülerwohnheims im Sinne des SGB VIII – zu bündeln. Mit diesem Vergabeverfahren schreibt der AG Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee) als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere Folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Leitung des Schülerwohnheims und Betreuung der Schüler, Hauswirtschaftliche Leistungen (u. a. Verpflegung der Schüler, Reinigung der Räumlichkeiten des Schülerwohnheims), Facility Management und Services. Gegenstand des Verfahrens sind weiter u. a. Leistungen der Betreuung und Verpflegung von Schülern im Schülerwohnheim, die nicht dort untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, und die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte sowie das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der Kapazitäten der Küche und der Lagerräume des Schülerwohnheims.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 400 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Im gegenseitigen Einverständnis ist eine Verlängerungsoption von bis zu 12 Monaten möglich.
Beschreibung der Optionen:
Im gegenseitigen Einverständnis ist eine Verlängerungsoption von bis zu 12 Monaten möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lindau (Bodensee)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (Mindestkriterium).
2) Nachweis – nicht älter als 6 Monate – über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder über eine sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bewerber hat einen Nachweis (Kopie der Versicherungspolice) – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Betriebshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer dem Bewerbungsformular als Anlage zwingend beizufügen. Deckungssummen: EUR 5 Mio. für Personenschäden sowie EUR 5 Mio. für Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit bestehen, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/ den Vertrag/ Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Der Bewerber hat eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird (Mindestkriterium).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Leistungen. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat mindestens 3 Referenzprojekte über in den letzten 5 Kalenderjahren (ab 2014) erbrachte Leistungen des Betriebs eines Schülerwohnheims oder einer Einrichtung vergleichbarer Art anzugeben (Mindestkriterium).
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2) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt einschließlich Nennung des Unterauftragnehmers, der für den jeweiligen Auftragsteil eingesetzt werden soll (Mindestkriterium). Hinweis: Die Leistungen gemäß Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen - abrufbar unter oben genanntem Link - sind als kritische Aufgaben im Sinne des § 47 Abs. 5 VgV zwingend direkt vom Bieter selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Leitung des Schülerwohnheims ist eine akademisch ausgebildete und/ oder sozialpädagogische Fachkraft (z. B. Person mit Diplom in Sozialpädagogie) einzusetzen – Heimleiter (m/w/d) –, die mindestens eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Aufgrund der Zeichenanzahlbegrenzung in diesem Formular steht nicht der Volltext zur Verfügung. Dieser ist unter dem angegebenen Link mit dem Dokument „Verfahrensbedingungen“ unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziff. III.1) ) erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert werden, ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl in absteigender Reihenfolge nach folgenden Kriterien, wobei sich die Wertung und Gewichtung im Einzelnen auch aus den „Verfahrensbedingungen“ ergibt:
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(1) Jahresumsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb Schülerwohnheim) in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) (25 %);
(2) Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (2016, 2017, 2018) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Betrieb Schülerwohnheim) beschäftigten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte, die sozialpädagogische Leistungen erbringen (25 %);
(3) Unternehmensbezogene Referenzen des Bieters (50 %) über in den letzten 5 Jahren (2014 bis 2018) erbrachte Leistungen des Betriebs eines Schülerwohnheims oder einer Einrichtung vergleichbarer Art. Zum Zwecke der Bewerberauswahl werden die benannten Referenzen vom Auftraggeber anhand der unten angeführten Kriterien bewertet. In das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums „Unternehmensbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von genau 3 Referenzen ein. Dies bedeutet im Einzelnen:
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— Sofern genau drei Referenzen angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums „Unternehmensbezogene Referenzen“ ein,
— Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums „Unternehmensbezogene Referenzen“ ein, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben.
Die Bewertung erfolgt anhand folgender Kriterien:
— Einrichtung mit mindestens 75 zu betreuenden Personen.
— Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII oder einer vergleichbaren Norm eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
— Auftragswert von mindestens 500 000,00 EUR netto pro Jahr.
— Erbringung der Leistungen im Zeitraum seit 2014 mindestens 24 Monate.
— Vollverpflegung der zu betreuenden Personen (Frühstück, Mittagessen und Abendessen).
Geeignet sind nur Bewerber, deren Bewerbung die Mindestkriterien der Eignung erfüllt und anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien der Eignung und deren Gewichtung mindestens 60 Punkte der maximal zu erreichenden 100 Punkte erzielt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Regina Jung
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av0f2f38-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 163-400651 (2019-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG schreibt Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee) als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere Folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Leitung des Schülerwohnheims und Betreuung der Schüler, Hauswirtschaftliche Leistungen, Facility Management und Services. Gegenstand des Verfahrens sind weiter u. a. Leistungen der Betreuung und Verpflegung von Schülern Im Schülerwohnheim, die nicht dort untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, und die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte sowie das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der Kapazitäten der Küche und der Lagerräume des Schülerwohnheims.
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Gesamtwert des Auftrags: 8 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 021-046367
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 163-400651
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AG schreibt Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee) als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere Folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Leitung des Schülerwohnheims und Betreuung der Schüler, Hauswirtschaftliche Leistungen, Facility Management und Services. Gegenstand des Verfahrens sind weiter u. a. Leistungen der Betreuung und Verpflegung von Schülern
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Im Schülerwohnheim, die nicht dort untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, und die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte sowie das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der Kapazitäten der Küche und der Lagerräume des Schülerwohnheims.
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Der AG ist örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 69 SGB VIII, Art. 15 AGSG und Betreiber des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee), Reutiner Str. 12, 88131 Lindau. Das Schülerwohnheim dient der Unterbringung von Berufsschülern und Berufsschülerinnen, die an der Beschulung der Staatlichen Berufsschule Lindau (Bodensee) teilnehmen. Die Staatliche Berufsschule Lindau (Bodensee) ist im Beruflichen Schulzentrum Lindau, Reutiner Str. 10, 88131 Lindau (Bodensee), integriert. Die Grundstücke, auf denen sich das Gebäude des Schülerwohnheims befindet, und das Gebäude des Schülerwohnheims selbst stehen im Eigentum der GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B), Oberer Schrannenplatz 6, 88131 Lindau (Bodensee). Das Gebäude des Schülerwohnheims hat der Landkreis von der GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) langfristig angemietet. Die GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) betreibt gegenwärtig die bauliche Erweiterung und Generalsanierung des Hauptgebäudes des Schülerwohnheims. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Gebäude des Schülerwohnheims über 272 Wohnheimplätze verfügen. Der Erweiterungsneubau ist bereits weitestgehend fertiggestellt und mittlerweile in Betrieb genommen worden. Die Generalsanierung des Bestandsgebäudes dauert noch an und wird voraussichtlich im Juli 2020 abgeschlossen sein. Der Landkreis betreibt bereits den Erweiterungsneubau des Schülerwohnheims auf Grund einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vom 29.10.2018, ausgestellt von der Regierung von Schwaben. Eine Betriebserlaubnis für das noch in der Generalsanierung befindliche Bestandsgebäude existiert noch nicht, ist allerdings bereits vom Landkreis beantragt. In dem Schülerwohnheim sollen auch bis zu etwa 163 überwiegend volljährige Schüler betreut und verpflegt werden, die nicht im Schülerwohnheim untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften. Zu diesen externen Unterkünften zählen insbesondere Ferienwohnungen, die vom Landkreis im eigenen Namen und auf eigene Kosten angemietet werden, und das Gebäude Reutiner Straße 6 und 6a, 88131 Lindau („Haus
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Ruben“ und „Haus Lukas“), das der Landkreis von der GKWG Kreis-Wohnbau-GmbH Lindau (B) angemietet hat und das 13 volljährigen Schülern Platz bietet. Das Gebäude Reutiner Straße 6 und 6a wird voraussichtlich in den nächsten Jahren im Zuge baulicher Neustrukturierungsmaßnahmen ersatzlos wegfallen oder durch einen Neubau mit dem Zweck der Unterbringung von 50 oder mehr Schülern ersetzt werden. Bislang hat sich der Landkreis zum Betrieb des Schülerwohnheims verschiedener Unternehmen bedient, die – vom Landkreis koordiniert – einzelne Leistungen im Zusammenhang mit dem Schülerwohnheim erbringen.
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Der Landkreis beabsichtigt, die von dritter Seite zu erbringenden Leistungen – unter Aufrechterhaltung seiner Funktion als Betreiber des Schülerwohnheims im Sinne des SGB VIII – zu bündeln. Mit diesem Vergabeverfahren schreibt der AG Leistungen zum ordnungsgemäßen Betrieb des Schülerwohnheims Lindau (Bodensee) als Unterkunft in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform nach § 13 Abs. 3 SGB VIII aus. Der künftige Auftragnehmer soll insbesondere Folgende Leistungen erbringen: Pädagogische Leitung des Schülerwohnheims und Betreuung der Schüler, Hauswirtschaftliche Leistungen (u. a. Verpflegung der Schüler, Reinigung der Räumlichkeiten des Schülerwohnheims), Facility Management und Services. Gegenstand des Verfahrens sind weiter u. a. Leistungen der Betreuung und Verpflegung von Schülern im Schülerwohnheim, die nicht dort untergebracht sind, sondern in externen Unterkünften, und die Organisation und Vermittlung dieser externen Unterkünfte sowie das Anbieten von Mittagessen im Schülerwohnheim an sonstige Personen, insbesondere an Tagesschüler und Lehrer, im Rahmen der Kapazitäten der Küche und der Lagerräume des Schülerwohnheims.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliche Darstellung einzelner Aspekte der ausgeschriebenen Leistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4/10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Heimleiters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1/10
Preis (Gewichtung): 5/10

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Name: CJD Württemberg im CJD e.V.
Postanschrift: Wiener Straße 260
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 021-046367 (2020-01-28)