Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt die Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesellschaft für Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 2) in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung für den Landkreis Rotenburg (Wümme)
2/19/10”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Fachärzten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt die Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt die Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesellschaft für Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 2) in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zu vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von praktischen Ärzten📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Standorte im Landkreis Rotenburg (Wümme)
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt die Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung durch einen Betriebsarzt (m/w/d) nach Maßgabe der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) beabsichtigt die Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung durch einen Betriebsarzt (m/w/d) nach Maßgabe der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Deutschen Gesellschaft für Unfallverhütung (DGUV Vorschrift 2) in Verbindung mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens (offenes Verfahren) zu vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich längstens zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin darf nur solche Personen als Betriebsarzt (m/w/d) einsetzen, welche:
— berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin darf nur solche Personen als Betriebsarzt (m/w/d) einsetzen, welche:
— berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen (als Nachweise sind beizufügen: Urkunde Approbation nach der deutschen Approbationsordnung für Ärzte und Urkunde über das Recht zum Führen der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin),
— hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung hinreichend qualifiziert sind und sich regelmäßig arbeitsmedizinisch fortgebildet haben bzw. die Bereitschaft erklären, sich regelmäßig entsprechend weiterzubilden
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlagen; Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlagen; Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Bestätigung des Versicherers in Kopie über eine aktuell bestehende, über die gesamte Vertragslaufzeit gültige und auf eigene Kosten abgeschlossene Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen
a) bei Personenschäden 1 000 000,00 EUR;
b) bei Sach- und Vermögensschäden 500 000,00 EUR.
Ersatzweise kann die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer erklären, dass sie bzw. er innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssummen abschließt und dies dem Landkreis Rotenburg (Wümme) durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Beherrschung der deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift (Angabe der Sprachniveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Beherrschung der deutschen Sprache fließend in Wort und Schrift (Angabe der Sprachniveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (mindestens B 2 erforderlich), sofern deutsch nicht als Muttersprache erlernt wurde.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin darf nur solche Personen als Betriebsarzt (m/w/d) einsetzen, welche:
— berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin darf nur solche Personen als Betriebsarzt (m/w/d) einsetzen, welche:
— berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen,
— hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung hinreichend qualifiziert sind und sich regelmäßig arbeitsmedizinisch fortgebildet haben bzw. die Bereitschaft erklären, sich regelmäßig entsprechend weiterzubilden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-30
10:00 📅
“1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden...”
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten;
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 124-303170 (2019-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-31) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 124-303170
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung für den Landkreis Rotenburg (Wümme)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Aufhebung gem. § 63 I Nr. 1 S. 1 VgV – keine Angebote eingegangen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 149-367802 (2019-07-31)