Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungen zur Durchführung des Förderpreises Helfende Hand
B 13.12 - 7013/18/VV: 1”
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Kurze Beschreibung: Dienstleistungen zum Förderpreis „Helfende Hand" für das BBK.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Verschiedene Dienstleistungen zum Förderpreis „Helfende Hand" für das BBK.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A 2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen steht mit den Vergabeunterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A 2.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Sie ist zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-10
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-10
11:31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“A 2.2) Erklärungen zu Drittunternehmen
Die Bildung von Bietergemeinschaften und die Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer sowie die...”
A 2.2) Erklärungen zu Drittunternehmen
Die Bildung von Bietergemeinschaften und die Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer sowie die Eignungsleihe sind zugelassen.
Bezüglich der einzureichenden Dokumente im Falle der Inanspruchnahme von Drittunternehmen wird auf Punkt 3 Bewerber/Bieter der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
A 3.2) Eigenerklärung zu Unternehmensdaten
Die Eigenerklärung zu Unternehmensdaten steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Bitte tragen Sie die für Sie zutreffenden Daten in die dafür vorgesehenen Felder ein und fügen Sie die Eigenerklärung Ihrem Angebot bei.
Bitte achten Sie beim Eintragen der „Sonstigen Angaben zum Unternehmen" auf Seite 2 auf die korrekte Angabe Ihres Firmennamens. Sollten Sie eine Bietergemeinschaft bilden, wird die Eigenerklärung zu den Unternehmensdaten von jedem Mitglied Ihrer Bietergemeinschaft benötigt.
Die Angaben zu Unternehmensgröße und -umsatz auf Seite 1 dienen ausschließlich statistischen Zwecken; Sonstige Angaben zum Unternehmen auf Seite 2 werden zur Abfrage von Unternehmensdaten aus dem Gewerbezentralregister im Rahmen der Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verwendet: Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
A 3.3) Erklärung der Zustimmung zur Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten verarbeitet. Der jeweilige Bedarfsträger wird als Verantwortlicher für diese Auftragsverarbeitung rechtzeitig vor Leistungserbringung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der künftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt und steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit (siehe auch III.2.2). Die darin genannten datenschutzrechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die hierin gestellten Anforderungen zu erfüllen sowie im Falle der Auftragserteilung einzuhalten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 175-426612 (2019-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Dienstleistungen zum Förderpreis „Helfende Hand“ für das BBK.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verschiedene Dienstleistungen zum Förderpreis „Helfende Hand“ für das BBK.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Voraussichtliche Qualität der Leistung (Wertungskriterien)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 175-426612
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Es wurde ein VV2 durchgeführt. Dieses ist aus technischen gründen als „Verhandlungsverfahren ohne TNW“ durchgeführt worden. Rechtlich ist es ein „Offenes...”
Es wurde ein VV2 durchgeführt. Dieses ist aus technischen gründen als „Verhandlungsverfahren ohne TNW“ durchgeführt worden. Rechtlich ist es ein „Offenes Verfahren“ geblieben. Das VV2 wurde bezuschlagt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2020/S 005-007014 (2020-01-07)