Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Projektteams gem. §46 (1) i.V.m. §46 (3) Nr.2 u. 6 VgV 2016:
1. Berufliche Qualifikation des verantw. Fremdprüfer Geotechnik:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss in Bauingenieurwesen oder angewandte Geowissenschaften (Dipl.-Ing/Master) oder vergleichbar, mind. 3 Jahre Berufserfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion
2. Berufliche Qualifikation des verantw. stellv. Fremdprüfer Geotechnik:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, Abschluss in Bauingenieurwesen oder angewandte Geowissenschaften (Dipl.-Ing/Master) oder vergleichbar, mind. 3 Jahre Berufserfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion
3. Berufliche Qualifikation des Fremdprüfer Geotechnik vor Ort::
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Urkunde Abschluss als Baustoffprüfer Geotechnik, als Umwelttechniker oder Labortätigkeiten (z.B. Chemie- oder Physiklaborant), mind. 1 Jahr Berufserfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion bzw. Baustellenerfahrung
4. Berufliche Qualifikation des stellv. Fremdprüfer Geotechnik vor Ort:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Urkunde Abschluss als Baustoffprüfer Geotechnik, als Umwelttechniker oder Labortätigkeiten (z.B. Chemie- oder Physiklaborant), mind. 1 Jahr Berufserfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion bzw. Baustellenerfahrung
5. Berufliche Qualifikation des verantw. Fremdprüfer Kunststofftechnik:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, abgeschlossene ingenieurtechnische oder vergleichbare Ausbildung (Fachhochschule oder Universität), mind. 3 Jahre Berufserfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion
6. Berufliche Qualifikation des verantw. stellv. Fremdprüfer Kunststofftechnik:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Studiennachweis, abgeschlossene ingenieurtechnische oder vergleichbare Ausbildung (Fachhochschule oder Universität), mind. 3 Jahre Berufserfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion
7. Berufliche Qualifikation des Fremdprüfer Kunststofftechnik vor Ort:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Urkunde, Abschluss als staatlich geprüften Techniker oder eine abgeschlossene Berufsfachschulausbildung mit werkstoffkundlichem Hintergrund, mind. 1 Jahr Baustellenerfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion
8. Berufliche Qualifikation des stellv. Fremdprüfer Kunststofftechnik vor Ort:
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübung durch Urkunde, Abschluss als staatlich geprüften Techniker oder eine abgeschlossene Berufsfachschulausbildung mit werkstoffkundlichem Hintergrund, mind. 1 Jahr Baustellenerfahrung in geforderten Fachbereich in vergleichbarer Funktion
9. Qualifikation Standsicherheitsgutachter/Statiker:
Sachverständigen-Zertifikat als öbv Sachverständiger für Erd- und Grundbau oder Eintrag als Sachverständiger für Geotechnik im aktuellen Verzeichnis der vom Sächsischen Oberbergamt anerkannten Sachverständigen
Hinweis: Berufserfahrung wird ermittelt ab dem Datum des geforderten Studienabschlusses bis zum Fristende zur Einreichung dieses Teilnahmeantrages.
Referenz gem. § 46 (3) Nr. 1 i.V.m. § 75 (5) VgV 2016:
I. Mindestreferenz A:
Fremdprüfung Kunststofftechnik bei der Sanierung/Stilllegung/Verwahrung einer Altablagerung, Deponie bzw. Bergbauhalde mit einer Größe von min. 1,5 ha in den letzten 5 Jahren fertiggestelltes Vorhaben 1.2.2014 bis 28.2.2019, (Fertigstellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung, Ende LPH 8).
II. Mindestreferenz B:
Fremdprüfung Geotechnik bei der Sanierung/Stilllegung/Verwahrung einer Altablagerung, Deponie bzw. Bergbauhalde mit einer Größe von min. 1,5 h in den letzten 5 Jahren fertiggestelltes Vorhaben 1.2.2014 bis 28.2.2019, (Fertig-stellungszeitpunkt = Bauabnahme Gesamtleistung, Ende LPH 8).