Beschreibung der Beschaffung
Mit Schreiben vom 9.5.2019 der Obersten Baubehörde erhielt das Staatliche Bauamt Passau den Planungsauftrag nach Nr. 1.1 Abschnitt E der RL-Bau für die Erstellung der Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) zum Neubau der Polizeiinspektion Simbach am Inn auf dem neu erworbenen Grundstück in der Adolf-Kolping-Straße.
Auf diesem Grundstück der Polizeiinspektion Simbach am Inn soll ein neues Dienstgebäude mit entsprechendem Nebengebäude errichtet werden. Aus den Anforderungen des Raumprogramms ergibt sich eine Nutzfläche von (NF 1-6) 657 m. Der Neubau soll auf dem Grundstück errichtet werden. Nach dessen Fertigstellung wird die Dienststelle vom aktuellen Bestandsgebäude in der Innstraße in den Neubau umziehen.
Bei der Planung sind sowohl der Auftraggeber (Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau) sowie der Nutzer (Polizei Niederbayern vertreten durch die Polizeidienststelle Simbach am Inn und das Polizeipräsidium Niederbayern) mit einzubeziehen.
Das Gebäude ist nach den Planungsgrundsätzen für Polizeibauten des Freistaats Bayern zu erstellen. Dabei sind alle aufgeführten Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Haustechnik, Elektronik und Überwachung in die Planung einzuarbeiten. Die Planungsgrundsätze der Polizei werden erst in Stufe 2 des VGV-F-Verfahrens freigegeben.
Die Sicherheitstechnik, Elektroinstallation, DGL-Tisch und die Überwachungsbereiche sind entsprechend den Richtlinien der Polizei auszuführen. Heizung/Sanitär sind entsprechend der gültigen EnEV zu planen mit Besonderheiten wie Lüftungsanlagen im Bereich Wache und den Haftzellen.
Im Rahmen des gegenständlichen VGV-F-Verfahrens sollen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume Lph. 2 und 3 sowie 5-9 nach §§ 33 ff. HOAI vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Leistungsstufen:
— Leistungsstufe 1: Lph. 2 Vorplanung (anteilig), Lph. 3 Entwurfsplanung, HU-Bau,
— Leistungsstufe 2: Lph. 5, Ausführungsplanung,
— Leistungsstufe 3: Lph. 6-7, Vorbereitung der und Mitwirkung bei der Vergabe,
— Leistungsstufe 4: Lph. 8, Objektüberwachung und Dokumentation,
— Leistungsstufe 5: Lph. 9, Objektbetreuung.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers. Während der Objektüberwachung ist eine ausreichende Präsenz auf der Baustelle zwingend erforderlich.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss mit der Erbringung der Leistungsphase 2. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Der Auftrag wird in Honorarzone III Mindestsatz nach §§ 33 ff. HOAI eingestuft.
Die anrechenbaren Kosten betragen voraussichtlich (nicht verbindliche Schätzung):
— für das Dienstgebäude ca. 2.523 T EUR,
— für das Garagengebäude ca. 488 T EUR.
Aufgabe des Auftragnehmers für Gebäudeplanung ist, mit den Fachplanern und den am Bau Beteiligten zu kooperieren und für die Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau alle notwendigen Leistungen aufzuzeigen.
Der Aufbau und die Gliederung der Haushaltsunterlage-Bau hat nach Vorgaben und Mustern der Richtlinien zur Durchführung von Hochbaumaßnahmen des Freistaats Bayern (RL-Bau) und in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Passau zu erfolgen.
Bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme sind vom Auftragnehmer auf Grundlage der Haushaltsunterlage-Bau die jeweiligen Leistungsphasen zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat die fachlich Beteiligten in der jeweiligen Leistungsstufe zeitlich und fachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass das vereinbarte Projektziel eingehalten wird. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Passau ist stets zu gewährleisten.