Leistungserfassung zur Erneuerung des Daten- und Applikationsspeichers Verkauf von Hardware, Software und Zubehör, Übernahme von Altdaten, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, sonstige Leistungen sowie Service und Support Details siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leistungserfassung zur Erneuerung des Daten- und Applikationsspeichers im Landratsamt Erding
Az. LRA000901”
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungserfassung zur Erneuerung des Daten- und Applikationsspeichers Verkauf von Hardware, Software und Zubehör, Übernahme von Altdaten, Herbeiführung der...”
Kurze Beschreibung
Leistungserfassung zur Erneuerung des Daten- und Applikationsspeichers Verkauf von Hardware, Software und Zubehör, Übernahme von Altdaten, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, sonstige Leistungen sowie Service und Support Details siehe Vergabeunterlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Treiber- und Systemsoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungserfassung zur Erneuerung des Daten- und Applikationsspeichers Verkauf von Hardware, Software und Zubehör, Übernahme von Altdaten, Herbeiführung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungserfassung zur Erneuerung des Daten- und Applikationsspeichers Verkauf von Hardware, Software und Zubehör, Übernahme von Altdaten, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, sonstige Leistungen sowie Service und Support Details siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-28 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG gemäß Formblatt L 124;
(2) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit eine derartige Bescheinigung ausgestellt wird);
(3) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers;
(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Insolvenz und Liquidation gemäß Formblatt L 124;
(5) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregister, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise zu (1) bis (5): Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen Hinweis: Der Auftraggeber wird für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Entsprechendes gilt für die zur Eignungsleihe benannten Unternehmen und Unterauftragnehmer. Ein ausländisches Unternehmen hat einen entsprechenden Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren beträgt mindestens 800 000,00 EUR p. a.. (2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit mindestens folgenden Deckungssummen (pro Schadensfall): Personenschäden: mind. 1 000 000 EUR, Sachschäden: mind. 1 000 000 EUR, Vermögensschäden: mind. 1 000 000 EUR; die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt mindestens das zweifache der je Versicherungsfall vereinbarten Deckungssummen; auf gesondertes Verlangen: entsprechende Zusicherung der Versicherung oder entsprechender Versicherungsnachweis
“Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. Versicherbarkeit Zu (1) und (2): Bei Bietergemeinschaften von für jedes Mitglied; für Unterauftragnehmer und...”
Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. Versicherbarkeit Zu (1) und (2): Bei Bietergemeinschaften von für jedes Mitglied; für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung zu mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers mit Ansprechperson inkl. Kontaktdaten gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die benannten Referenzen. Hinweis: Die im jeweiligen Referenzprojekt eingesetzten Hardware- und Softwareprodukte sowie die erbrachten Liefer- und Dienstleistungen müssen genau bezeichnet werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine Referenz wird dann als vergleichbar angesehen, wenn sie die Lieferung, Installation und Integration eines neuen SAN-Systems (Hardware, Software und Zubehör) einschließlich Übernahme von Altdaten zum Gegenstand hat und deren Auftragsvolumen mindestens EUR 200 000,00 beträgt. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen nachgewiesen werden.
(2) Eigenerklärung zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gemäß Formblatt L 124; auf gesondertes Verlangen: entsprechende Nachweise.
(3) Angabe der Leistungen, für die ein Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist gemäß Formblatt L 235 Zu (1) bis (3): Bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied, für Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen erst auf gesondertes Verlangen
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-04
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-04
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Angebotseröffnung erfolgt elektronisch
“(1) Das Angebot ist ausschließlich in Textform nach § 126b BGB (Textform) elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe...”
(1) Das Angebot ist ausschließlich in Textform nach § 126b BGB (Textform) elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
(2) Bieterfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) unter Angabe des Aktenzeichens „LRA000901“ bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich auf der Vergabeplattform allen Bietern zur Einsicht zur Verfügung. Das gleiche gilt für etwaige Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen. Antworten zum laufenden Verfahren sowie Änderungen/Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Bieter sind grundsätzlich verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform über den jeweils aktuellen Stand der Beantwortung von Bieterfragen und Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Information durch den Auftraggeber über das Vergabeportal erfolgt nur an diejenigen Bieter, die von der Möglichkeit einer freiwilligen Registrierung über das Vergabeportal Gebrauch gemacht haben. Es wird daher grundsätzlich allen Bietern empfohlen, sich bei dem Vergabeportal freiwillig zu registrieren. Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die Vergabeplattform der Deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) abgewickelt. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 1Nr.-1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 169-412660 (2019-08-30)