Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
3.1) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereiche/ Themenschwerpunkte:
— Öffentlichkeitsarbeit, (Internet, Publikationen, Messen u. Ä.),
— europäische und internationale Verkehrsforschung,
— technische und gesellschaftliche Innovationen im Verkehrsbereich,
— redaktionelle und inhaltliche Bearbeitung von wissenschaftlichen Publikationen u. Ä,
— Qualitätssicherungsmaßnahmen im Forschungsbereich.
3.2) Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer (s. Formblatt F3.2.), die darstellt;
a) Ob und auf welche Weise der Bieter und spätere Auftragnehmer (AN) einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich und/ oder wirtschaftlich verbunden ist/ sind, die Leistungen für die FIS Fachgebiete betreffen;
b) Ob der Bieter einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder deren gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Rechtssubjekten oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer aktuell AN in laufenden und noch nicht abgeschlossenen FIS Fachgebieten des BMVI ist;
c) Ob der Bieter einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV oder deren gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Rechtssubjekten oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer beabsichtigt, Bieter bzw. potentieller AN in einem zukünftigen FIS Fachgebiet des BMVI zu werden.
In diesen Fällen ist schlüssig und für das BMVI nachvollziehbar darzustellen, welche Maßnahmen (organisatorisch, personenbezogen, qualitätssichernd und IT-gestützt) zur Vermeidung einer möglichen Interessenkollision bezogen auf die geforderte Leistungen vorgesehen sind und wie in diesem Fall die Neutralität sichergestellt wird/ werden soll.
Die FIS Fachgebiete des BMVI sind:
— Fachgebiet integrierte Verkehrspolitik und -ökonomie, physische und digitale Verkehrsinfrastrukturen, Verkehrstechnik, Demografie,
— Fachgebiet Personenverkehr, Mobilitätsmanagement, ÖPNV und nichtmotorisierter Verkehr (z.B. Fahrrad- und Fußgängerverkehr),
— Fachgebiet Güterverkehr und Logistik, Seeverkehr und Binnenschifffahrt,
— Fachgebiet Energie, Umwelt, Klima, neue Fahrzeug- und Antriebstechniken.
Innovationsmanagement:
— Fachgebiet Verkehrs Telematik, Verkehrsmanagement, Verkehrssicherheit, digitale Infrastruktur, neue Informations- und Kommunikationstechnologien.