Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
– siehe Link
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=180823
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/180823
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
a) Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis) (a1-a3):
a1) Art der Maßnahme
a1) 1) Kunstlichtplanung der Innenräume (Kunstlichtplanung für einen Konzertsaal mit Fokus auf unverstärkter klassischer Musik; Kunstlichtplanung für einen Ausstellungs- und/ oder Versammlungsraum eines Gebäudes mit kultureller Nutzung; Kunstlichtplanung für ein sonstiges Gebäude; keine Kunstlichtplanung);
a1) 2) Tageslichtplanung der Innenräume (Handelt es sich bei dieser Referenz um ein Gebäude mit kultureller Nutzung und wurde bei dieser Referenz eine Tageslichtplanung durchgeführt?);
a1) 3) Kunstlichtplanung der Fassade (Handelt es sich bei dieser Referenz um ein Gebäude mit kultureller Nutzung und nächtlicher Außenwirkung und wurde bei dieser Referenz eine Kunstlichtplanung der Fassade durchgeführt?);
a2) Komplexität der Leistung gem. HOAI 2013;
a2) 1) Komplexität der tageslichtplanerischen Leistung gem. HOAI 2013, § 35 (bitte Honorarzone gem. HOAI 2013, § 35 angeben);
a2) 2) Komplexität der kunstlichtplanerischen Leistung gem. HOAI 2013, § 56 (bitte Honorarzone gem. HOAI 2013, § 56 angeben);
a3) Wurde bei dieser Referenz eine Beratung zu Sonnenschutz und Blendschutz einer transparenten und/ oder transluzenten Fassade größer gleich 4 000 m durchgeführt? (bitte mit ja oder nein angeben).
c) Daten (Erbringungszeitraum und Leistungsumfang): Gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags am 14.10.2019 darf die Abnahme der Leistungen der Referenz nicht länger als 5 Jahre zurückliegen und somit nicht vor dem 14.10.2014 erfolgt sein. Sollte keine dokumentierte Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Ältere Referenzen und Referenzen bei denen nicht wenigstens die Leistungsphasen 1 bis einschließlich 5 vollständig abgenommen oder schlussgezahlt wurden, werden mit insgesamt 0 Punkten gewertet.
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Es werden insgesamt nur 3 Referenzen gewertet. Auch bei Unternehmen, die Kapazitäten eines oder mehrerer weiterer Unternehmen in Anspruch nehmen, oder für den Fall von Bewerbergemeinschaften dürfen nicht mehr als 3 Referenzen abgegeben werden. Werden mehr als 3 Referenzen abgegeben, werden nur die 3 jüngsten bewertet. Das Alter bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Abnahme bzw. hilfsweise Schlusszahlung. Die übrigen Referenzen bleiben unberücksichtigt (vollständige Bewertungshinweise siehe 19D1579_Eignungsmatrix_Referenzen und 19D1579_Eignungsmatrix).
Ergänzend zu 4.3.2 des Bewerberbogens:
Technische Fachkräfte oder technische Stellen sind Personen, die über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master, Bachelor oder gleichwertig) verfügen; es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss (vollständige Bewertungshinweise siehe 19D1579_Eignungsmatrix).
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Gefordert werden Nachweise über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder gleichwertig); es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss.
Der/ die verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) sind Inhaber/in oder Führungskräfte des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (vollständige Bewertungshinweise siehe 19D1579_Eignungsmatrix).