Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der Spurweite 1.000 mm zu beschaffen. Dies wird benötigt, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung 1 Stück Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der Spurweite 1 000 mm”
Produkte/Dienstleistungen: Schienengebundene Instandhaltungs- oder Arbeitswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der...”
Kurze Beschreibung
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der Spurweite 1.000 mm zu beschaffen. Dies wird benötigt, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten.
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der Spurweite 1.000 mm zu beschaffen. Dies wird benötigt, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-31 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister oder dem Berufsregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlicher Übersetzung vor)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung (nicht älter als 3 Monate und nur die Versicherung, bei der der überwiegende Teil der Angestellten versichert ist!),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate),
— Formblatt 3 Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit und Eintragung in das Berufsregister.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Benennung von 3 Referenzprojekten mit 1-Meter-Spur nicht älter als 5 Jahre;
Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Benennung von 3 Referenzprojekten mit 1-Meter-Spur nicht älter als 5 Jahre;
Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister (ausländische Bewerber legen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Heimatstaates mit amtlicher Übersetzung vor).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-06
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 232-570177 (2019-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der...”
Kurze Beschreibung
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der Spurweite 1 000 mm zu beschaffen. Dies wird benötigt, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt ein Oberleitungsmontagefahrzeug mit Teleskoparbeitsbühne und Schienenfahreinrichtung der Spurweite 1 000 mm zu beschaffen. Dies wird benötigt, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 232-570177
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 016-034908 (2020-01-20)