Die Hamburger Friedhöfe -AöR- beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mäher für Rasenflächen, Parkanlagen oder Sportplätze
Referenznummer: (OV-2019/011)
Kurze Beschreibung:
Die Hamburger Friedhöfe -AöR- beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Hamburger Friedhöfe -AöR- beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 084-199252
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hamburger Friedhöfe -AöR- beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den
Die Hamburger Friedhöfe -AöR- beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den
Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Rasenlaubaufnehmer
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Rasenlaubaufnehmern. Die näheren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Frontaufsitzmäher
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Frontaufsitzmähern. Die näheren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Großflächenmäher
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Großflächenmähern. Die näheren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle nachfolgend unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Vordrucke stehen dem Bieter auf der in Abschnitt I.3) verlinkten Vergabeplattform zur Verfügung,
1) Angaben zum Unternehmen (s. Vordruck 01);
2) Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (s. Vordruck 03);
3) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Bescheinigung (Kopie zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als sechs (6) Monate);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens des Bieters sowie zum Umsatz der Lose, für die der Bieter ein Angebot abgibt (s. Vordruck 02);
5) Eigenerklärung zu Steuern und Abgaben (s. Vordruck 04);
6) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als sechs (6) Monate) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als sechs (6) Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als sechs (6) Monate) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als sechs (6) Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
— für Personenschäden 3.000.000 €
— für Sachschäden 1.000.000 €
— für Umweltschäden 1.000.000 €
— Vermögensschäden 1.000.000 €
Die vorgenannten Versicherungssummen müssen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als drei (3) Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Versicherungssummen müssen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen. Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie zum Zeitpunkt des Angebotsfristendes nicht älter als drei (3) Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Der Bieter benennt mindestens drei Referenzen zu in den letzten drei Jahren erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand nach Art und Volumen vergleichbaren Leistungen (s. Vordruck 05).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle (ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs zu den für einen Zuschlag vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen vor liegen, soweit im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17.9.2013 (HmbGV Bl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist. Nach Maßgabe des "Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" vom 11.8.2014 MiLoG (BGBl. I S 1348) fragt der Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags bei dem Gewerbezentralregister nach, ob Eintragungen hinsichtlich des Unternehmens vorliegen, das den Zuschlag erhalten soll. Bieter müssen daher mit dem Angebot die Eigenerklärung zu Tariftreue Mindestlohn einreichen.
Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, vor Entscheidungen über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 25 000 EUR ohne Umsatzsteuer bei der zentralen Informationsstelle (ZIS) abzufragen, inwieweit Eintragungen im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs zu den für einen Zuschlag vorgesehenen Bietern, deren Geschäftsführungen vor liegen, soweit im Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) vom 17.9.2013 (HmbGV Bl. 2013, S. 417) nichts anderes bestimmt ist. Nach Maßgabe des "Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" vom 11.8.2014 MiLoG (BGBl. I S 1348) fragt der Auftraggeber vor Erteilung des Zuschlags bei dem Gewerbezentralregister nach, ob Eintragungen hinsichtlich des Unternehmens vorliegen, das den Zuschlag erhalten soll. Bieter müssen daher mit dem Angebot die Eigenerklärung zu Tariftreue Mindestlohn einreichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:01
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck 08) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck 08) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten.
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) nach § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die eignungsleihenden Unternehmen zu benennen (s. Vordruck 06).
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2 und III.1.3) nach § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die eignungsleihenden Unternehmen zu benennen (s. Vordruck 06).
3) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textformnach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textformnach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3 genannte Vergabeplattform einzureichen.
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde - Vergaberecht, Vergabekammer (Abtlg. 42)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1491📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 084-199252 (2019-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hamburger Friedhöfe – AöR – beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Hamburger Friedhöfe – AöR – beabsichtigen mit diesem Rahmenvertrag den bekannten Bedarf für 2019 und den noch nicht zu bestimmenden Bedarf der nächsten Jahre an verschiedenen Aufsitzrasenmähern auszuschreiben. Die Maschinen sollen auf den Friedhöfen Ohlsdorf, Öjendorf sowie Volksdorf und Wohldorf/Ohlstedt eingesetzt werden. Sie müssen den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprechen (TÜV, CE-Zeichen, Ausrüstung StVZO). Zudem setzen wir die Einhaltung der aktuellen max. Schadstoffemissionen und die Lackierung des Fahrzeuges in umweltverträglicher Pulverbeschichtung oder mit wasserlöslichen Lacken voraus. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Fuhlsbüttler Straße 756
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck 08) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten;
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3)) nach § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die eignungsleihenden Unternehmen zu benennen (s. Vordruck 06);
3) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen;
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
7) Die Angabe unter II.1.7) und unter V.2.4) für alle Lose erfolgte aus technischen Gründen. Der genaue Wert der jeweiligen Rahmenvereinbarung unterliegt den Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Parteien.
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck 08) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten;
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3)) nach § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die eignungsleihenden Unternehmen zu benennen (s. Vordruck 06);
3) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen;
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
7) Die Angabe unter II.1.7) und unter V.2.4) für alle Lose erfolgte aus technischen Gründen. Der genaue Wert der jeweiligen Rahmenvereinbarung unterliegt den Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Parteien.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist Gerät
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geräuschpegel 2006/42/EG
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Motorleistung
Ladevolumen
Lärmpegel Betrieb
Zugängigkeit zu den Wartungspunkten
Bedienungsfreundlichkeit/Handhabung der Maschine
Stabilität/Verarbeitung der Maschine
Aufnahmeverhalten
Wendigkeit
Übersicht der Maschine
Vibration
Preis (Gewichtung): 63
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewicht
Bedienungsfreundlichkeit/ Handhabung der Maschine
Stabilität/ Verarbeitung der Maschine
Übersicht des Fahrzeuges
Federung der Maschine
Preis (Gewichtung): 65
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-06 📅
Name: Rebo Motorgeräte GmbH
Postanschrift: Porschestraße 7
Postort: Winsen (Luhe)
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland 🇩🇪 Niedersachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Frontaufsitzmäher Schmidt Land- und Kommunaltechnik Carsten Schmidt e.K.
Postanschrift: Groot Redder 4a
Postort: Stapelfeld
Postleitzahl: 22145
Land: Stormarn
🏙️
Name: Großflächenmäher HKL Baumaschinen GmbH
Postanschrift: Lademannbogen 130
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22339
Land: Hamburg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck 08) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten;
1) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im Einzelfall rechtmäßig ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (s. Vordruck 08) einzureichen, aus welcher die einzelnen Mitglieder und das vertretungsberechtigte Mitglied hervorgeht und mit welchem erklärt wird, dass die Bildung der Bietergemeinschaft rechtlich zulässig ist und dass die Mitglieder im Falle des Zuschlags eine Arbeitsgemeinschaft bilden sowie sich zur gesamtschuldnerischen Haftung für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten verpflichten;
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3)) nach § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die eignungsleihenden Unternehmen zu benennen (s. Vordruck 06);
2) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. den Teilnahmebedingungen unter III.1.2) und III.1.3)) nach § 47 VgV der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen („Eignungsleihe“). Der Bieter hat den/die eignungsleihenden Unternehmen zu benennen (s. Vordruck 06);
3) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Bewerbungsbedingungen aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in I.3 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen;
5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch;
7) Die Angabe unter II.1.7) und unter V.2.4) für alle Lose erfolgte aus technischen Gründen. Der genaue Wert der jeweiligen Rahmenvereinbarung unterliegt den Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Parteien.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde – Vergaberecht, Vergabekammer (Abtlg. 42)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.