Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – AB FÜHRUNG – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und Sonderausrüstung für die Führung von Großschadenslagen mit einem ITK-Technikraum und der Ausstattung, wie im Leistungsverzeichnis dargestellt und beschrieben, zu beschaffen. Der Beladung des ab Führung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14507-3 (ELW 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Abrollbehälters – „AB-Führung"
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Kurze Beschreibung:
“Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – AB FÜHRUNG – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und...”
Kurze Beschreibung
Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – AB FÜHRUNG – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und Sonderausrüstung für die Führung von Großschadenslagen mit einem ITK-Technikraum und der Ausstattung, wie im Leistungsverzeichnis dargestellt und beschrieben, zu beschaffen. Der Beladung des ab Führung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14507-3 (ELW 2).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Konstanz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Konstanz
Beschreibung der Beschaffung:
“In allen Details des Angebotes ist für den AB FÜHRUNG des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und...”
Beschreibung der Beschaffung
In allen Details des Angebotes ist für den AB FÜHRUNG des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und in seiner Gesamtheit folgenden Regeln, Vorschriften und Normen, jeweils in ihrer aktuellen Fassung, zu entsprechen und müssen zwingend eingehalten werden:
— Alle anerkannten Regeln der Technik,
— DIN 14505,
— DIN 14502,
— DIN 14507-3,
— DIN 30722,
— DIN 1846,
— CE-Kennzeichnung,
— DIN-EN Normen, soweit nicht besonders erwähnt,
— Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO),
— Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-DIN-Normen),
— Richtlinien 99/5/EG und 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit),
— Richtlinie 95/54/EWG (Funkentstörung),
— Unfallverhütungsvorschriften UVV Feuerwehr GUV-VC 53 und UVV Fahrzeug GUV-VD 29,
— DIN VDE 0100 Schutz gegen elektrischen Schlag und Brandschutz,
— Sonstige geltenden technischen- und Unfallverhütungsvorschriften.
Softwareprodukte, speziell für das Kommunikationsmanagementsystem, müssen bezüglich der Ergonomie den in der DIN EN ISO 9241 beschriebenen Grundsätzen entsprechen.
Sofern in diesem Leistungsverzeichnis keine abweichenden Forderungen genannt sind, müssen die genannten Vorschriften erfüllt werden.
Ist die Erfüllung der Normen nicht möglich, oder treten Widersprüche auf, hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Plötzlich erforderliche technische Änderungen dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber umgesetzt werden.
Der Bieter muss nach DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 Punkte
Preis (Gewichtung): 60 Punkte
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-19 📅
Datum des Endes: 2020-07-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist erforderlich (anzugeben im Formular „Eigenerklärung zur Eignung").
Auf Verlangen des Auftraggebers...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister ist erforderlich (anzugeben im Formular „Eigenerklärung zur Eignung").
Auf Verlangen des Auftraggebers sind Angaben und Nachweise vorzulegen:
— über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister,
— darüber, dass keine nachweislich schwere Verfehlung vorliegt, die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vom Bieter ist eine aktuelle Referenzliste über gleichartige Aufträge – vergleichbare Abrollbehälter (z. B. „AB Einsatzleitung“) oder Einsatzleitwagen (z....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vom Bieter ist eine aktuelle Referenzliste über gleichartige Aufträge – vergleichbare Abrollbehälter (z. B. „AB Einsatzleitung“) oder Einsatzleitwagen (z. B. ELW 2) – dem Angebot beizufügen. Die letzten 3 Aufträge sind schriftlich zu benennen. Entsprechende Aufträge dürfen nicht mehr als 36 Monate zurückliegen.
Anzugeben im Formular „Eigenerklärung zur Eignung".
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“In allen Details des Angebotes ist für den AB FÜHRUNG des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der
Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
In allen Details des Angebotes ist für den AB FÜHRUNG des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der
Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und in seiner Gesamtheit folgenden Regeln, Vorschriften
Und Normen, jeweils in ihrer aktuellen Fassung, zu entsprechen und müssen zwingend eingehalten werden:
— Alle anerkannten Regeln der Technik,
— DIN 14505,
—— DIN 14502,
—— DIN 14507-3,
—— DIN 30722,
—— DIN 1846,
—— CE-Kennzeichnung,
—— DIN-EN Normen, soweit nicht besonders erwähnt,
—— Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO),
—— Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-DIN-Normen),
—— Richtlinien 99/5/EG und 89/336/EWG elektromagnetische Verträglichkeit),
—— Richtlinie 95/54/EWG (Funkentstörung),
—— Unfallverhütungsvorschriften UVV Feuerwehr GUV-VC 53 und UVV Fahrzeug GUV-VD 29,
—— DIN VDE 0100 Schutz gegen elektrischen Schlag und Brandschutz,
—— Sonstige geltenden technischen- und Unfallverhütungsvorschriften. Der Bieter muss nach DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-21
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-01-21
08:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Die Angebotseröffnung findet im Landratsamt Konstanz statt. Bieter sind nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 240-588562 (2019-12-11)
Ergänzende Angaben (2019-12-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Abrollbehälters – „AB-Führung“
Kurze Beschreibung:
“Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – ab Führung – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und...”
Kurze Beschreibung
Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – ab Führung – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und Sonderausrüstung für die Führung von Großschadenslagen mit einem ITK-Technikraum und der Ausstattung, wie im Leistungsverzeichnis dargestellt und beschrieben, zu beschaffen. Der Beladung des ab Führung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14507-3 (ELW 2).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 240-588562
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-01-21 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-17 📅
Zeit: 08:00
Andere zusätzliche Informationen
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund einer eingehenden Bieterfrage mit Gesuch um Fristverlängerung zur Angebotserstellung wegen der Komplexität des...”
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund einer eingehenden Bieterfrage mit Gesuch um Fristverlängerung zur Angebotserstellung wegen der Komplexität des Leistungsgegenstandes wurde entschieden, die Angebotsfrist entsprechend zu verlängern.
Die Angebotsfrist wird neu auf Dienstag, 17.3.2020 um 8:00 Uhr gelegt.
Bedingt dadurch, dass der Zuschlagsentscheid durch einen Gremiumsbeschluss gefasst wird und das Gremium erst wieder am 20. April 2020 tagt, ist die Verlängerung der Angebotsbindefrist notwendig. Die Zuschlagserteilung kann anschließend nach Beschlussfassung durch das Gremium erfolgen.
Die Angebotsbindefrist wird neu auf den 30.4.2020 gelegt.
Vielen Dank für die Beachtung
Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Konstanz
Zentrale Vergabestelle
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
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Quelle: OJS 2019/S 250-620527 (2019-12-27)
Ergänzende Angaben (2019-12-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – ab Führung – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – ab Führung – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und Sonderausrüstung für die Führung von Großschadenslagen mit einem ITK-Technikraum und der Ausstattung, wie im Leistungsverzeichnis dargestellt und beschrieben, zu beschaffen. Der Beladung des ab Führung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14507-3 (ELW 2).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-01-21 📅
Zeit: 08:01
Neuer Wert
Datum: 2020-03-17 📅
Zeit: 08:01
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-03-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-04-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-01-21 📅
Zeit: 08:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-17 📅
Zeit: 08:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist ist Dienstag, 17.3.2020 um 8:00 Uhr. Die Angebotseröffnung erfolgt am Dienstag, 17.3.2020 um 8:01 Uhr.
Bedingt dadurch, dass der...”
Die Angebotsfrist ist Dienstag, 17.3.2020 um 8:00 Uhr. Die Angebotseröffnung erfolgt am Dienstag, 17.3.2020 um 8:01 Uhr.
Bedingt dadurch, dass der Zuschlagsentscheid durch einen Gremiumsbeschluss gefasst wird und das Gremium erst wieder am 20.4.2020 tagt, ist die Verlängerung der Angebotsbindefrist notwendig. Die Zuschlagserteilung kann anschließend nach Beschlussfassung durch das Gremium erfolgen.
Die Angebotsbindefrist wird neu auf den 30.4.2020 gelegt.
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Quelle: OJS 2020/S 002-001649 (2019-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Konstanz — Landratsamt Konstanz
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Abrollbehälters — „AB-Führung"
Kurze Beschreibung:
“Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – AB Führung – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und...”
Kurze Beschreibung
Die Landkreis Konstanz beabsichtigt im Jahr 2020 einen Abrollbehälter – AB Führung – für die Lagerung und den Transport von Gerätschaften und Sonderausrüstung für die Führung von Großschadenslagen mit einem ITK-Technikraum und der Ausstattung, wie im Leistungsverzeichnis dargestellt und beschrieben, zu Beschaffen. Der Beladung des ab Führung erfolgt in Anlehnung an die DIN 14507-3 (ELW 2).
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In allen Details des Angebotes ist für den ab Führung des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und...”
Beschreibung der Beschaffung
In allen Details des Angebotes ist für den ab Führung des Landkreises Konstanz der aktuelle Stand der Technik sicherzustellen bzw. zu berücksichtigen, und in seiner Gesamtheit folgenden Regeln, Vorschriften und Normen, jeweils in ihrer aktuellen Fassung, zu entsprechen und müssen zwingend eingehalten werden:
— alle anerkannten Regeln der Technik;
— DIN 14505;
— DIN 14502;
— DIN 14507-3;
— DIN 30722;
— DIN 1846;
— CE-Kennzeichnung;
— DIN-EN Normen, soweit nicht besonders erwähnt;
— Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO);
— Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE-DIN-Normen);
— Richtlinien 99/5/EG und 89/336/EWG (elektromagnetische Verträglichkeit);
— Richtlinie 95/54/EWG (Funkentstörung);
— Unfallverhütungsvorschriften UVV Feuerwehr GUV-VC 53 und UVV Fahrzeug GUV-VD 29;
— DIN VDE 0100 Schutz gegen elektrischen Schlag und Brandschutz;
— sonstige geltenden technischen- und Unfallverhütungsvorschriften.
Softwareprodukte, speziell für das Kommunikationsmanagementsystem, müssen bezüglich der Ergonomie den in der DIN EN ISO 9241 beschriebenen Grundsätzen entsprechen.
Sofern in diesem Leistungsverzeichnis keine abweichenden Forderungen genannt sind, müssen die genannten Vorschriften erfüllt werden.
Ist die Erfüllung der Normen nicht möglich, oder treten Widersprüche auf, hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Plötzlich erforderliche technische Änderungen dürfen nicht ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber umgesetzt werden.
Der Bieter muss nach DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsystem zertifiziert sein. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.