Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Abrollbehälters Sonderlöschmittel
S-ARNST-2019-0004
Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Abrollbehälters Sonderlöschmittel für die Freiwillige Feuerwehr Arnstadt.”
1️⃣
Ort der Leistung: Ilm-Kreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Abrollbehälters Sonderlöschmittel für die Freiwillige Feuerwehr Arnstadt.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 245 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-30 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Stadt Arnstadt
Postort: Arnstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 189-459195 (2019-09-30)