Mit Hilfe eines „digitalen Herzens“ soll eine außergewöhnliche Medienstation in der neuen Dauerausstellung „Gesundheit“ betrieben werden.
Leistungsgegenstand ist ein digital von innen und außen animiertes 3D Herz-Modell, einschließlich Nutzungsrechte gem. Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines digitalen 3D-Herz-Modells mit Animation
18.233.00
Produkte/Dienstleistungen: Museumsausstellungen📦
Produkte/Dienstleistungen: JA09
📦
Produkte/Dienstleistungen: JA15
📦
Kurze Beschreibung:
“Mit Hilfe eines „digitalen Herzens“ soll eine außergewöhnliche Medienstation in der neuen Dauerausstellung „Gesundheit“ betrieben...”
Kurze Beschreibung
Mit Hilfe eines „digitalen Herzens“ soll eine außergewöhnliche Medienstation in der neuen Dauerausstellung „Gesundheit“ betrieben werden.
Leistungsgegenstand ist ein digital von innen und außen animiertes 3D Herz-Modell, einschließlich Nutzungsrechte gem. Vertrag.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsches Museum München
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Hilfe eines „digitalen Herzens“ soll eine außergewöhnliche Medienstation in der neuen Dauerausstellung „Gesundheit“ betrieben...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Hilfe eines „digitalen Herzens“ soll eine außergewöhnliche Medienstation in der neuen Dauerausstellung „Gesundheit“ betrieben werden.
Leistungsgegenstand soll ein digital von innen und außen animiertes 3D Herz-Modell, einschließlich Nutzungsrechte gem. Vertrag, sein.
Ziel ist es, dass dieses Herz sowohl als ästhetischer Blickfang dient, als auch anatomisch, medizinisch korrekte Information zu Bau und Funktion des Herzens liefert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-04 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Gemäß Formblatt L 124 EU: Ziffern III. und IV. sind nur auszufüllen, sofern von Vergabestelle angekreuzt.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-01
12:00 📅
“Bitte beachten Sie: die Teilnahme an EU-weiten Vergabeverfahren, sowie die gesamte Kommunikation sind seit 19.10.2018 nur noch über die eVergabe-Plattform...”
Bitte beachten Sie: die Teilnahme an EU-weiten Vergabeverfahren, sowie die gesamte Kommunikation sind seit 19.10.2018 nur noch über die eVergabe-Plattform möglich und zulässig. Es empfiehlt sich daher, sich bei dieser zu registrieren, um eine Teilnahme an den Vergabeverfahren zu gewährleisten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist Beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
Quelle: OJS 2019/S 003-002834 (2019-01-02)
Ergänzende Angaben (2019-01-30)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 003-002834
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 4.2.2019
Neuer Wert
Text: 13.2.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-08 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-03-01 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-03-08 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-02-01 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2019-02-08 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 024-052711 (2019-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 10850.32 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 003-002834
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18.233.00
Titel: Lieferung eines digitalen 3D-Herz-Modells mit Animation
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Zygote Media Group Inc.
Postort: American Fork, Utah, 84003
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 10850.32 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem.§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 077-183230 (2019-04-16)