Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Drei-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Drei-Achs-LKW mit Wechselaufbausystem für den Landkreis Heilbronn”
Produkte/Dienstleistungen: Nutzfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Drei-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Drei-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Drei-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (Drei-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 210
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Anschreiben mit einer Unternehmensdarstellung insbesondere mit Bezug zu der nachgefragten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Anschreiben mit einer Unternehmensdarstellung insbesondere mit Bezug zu der nachgefragten Leistung und Umsatzangaben (siehe Ziffer III. 1.2 a);
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars;
c) Aktueller Handelsregisterauszug.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (im Anschreiben anzugeben, siehe Ziffer III. 1.1 a);
b) Aktuelle Bescheinigung einer Geschäftsbank über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehungen), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z. B. Angabe von Krediten).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Referenzangaben vergleichbarer abgeschlossener und laufender Leistungen aus den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe hierzu die allgemeinen Erläuterungen unter Ziffer VI. 3).
a) Referenzangaben vergleichbarer abgeschlossener und laufender Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift, zugleich Name und Position eines konkretbefugten Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistung, Leistungsumfang, technische/gerätespezifische/zeitliche/sonstige Anforderungen und Auftragswert in EUR inkl. Umsatzsteuer (Bitte ingesamte Leistung und eigene Leistung aufteilen) unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-28
11:00 📅
“Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der...”
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist.
Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums;
(2) Drittbescheinigung: falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung;
(3) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter;
(4) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.1) b) und Ziffer III. 1.3) a) vorzulegen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: die Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform subreport in elektronischer Form einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 007-011015 (2019-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines 3-Achs-LKW mit Wechselaufbausystem für den Landkreis Heilbronn
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (3-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (3-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (3-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung eines Lastkraftwagens (3-Achs-Lkw mit Wechselaufbausystem) für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Winterdienstfahrzeug für den Räum- und Streueinsatz sowie für die Durchführung des Sommerdienstes.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 007-011015
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: E46342445
Los-Identifikationsnummer: E46342445
Titel: Lieferung eines 3-Achs-LKW mit Wechselaufbausystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Aebi Schmidt Deutschland GmbH
Postanschrift: Albtalstraße 36
Postort: St. Blasien
Postleitzahl: 79837
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Waldshut🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der...”
Allgemeine Erläuterungen zu den Eignungsnachweisen:
(1) Aktuell: Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Angebotsfrist.
Gültig: Gültig bedeutet Wirksamkeit mindestens noch zu Beginn des Leistungszeitraums;
(2) Drittbescheinigung: Falls ein Bieter nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. Es genügt jeweils die Ablichtung einer Drittbescheinigung;
(3) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bietergemeinschaft mit dem Kartellrecht (in der Angebotsaufforderung erläutert) ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die unter Ziffer III. 1.1) bis III. 1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III. 1.3 a) gilt dies eingeschränkt, falls die Bietergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bietergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bietergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung zu erläutern. Für Bietergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bieter;
(4) Andere Unternehmen: Bieter können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss der Bieter mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bieter eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. In einem anderen den Vergabeunterlagen beigefügten Formular sind all die Unternehmen zusammengefasst vom Bieter aufzuführen, welche die Eignung an den Bieter verleihen und später an der Leistungsausführung teilnehmen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), samt Definition der betreffenden Teilleistung. In diesem Formblatt sind auch solche anderen Unternehmen, die der Bieter einzig und im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), aufzuführen. Für das die Eignung verleihende Unternehmen sind überdies die Nachweise gemäß Ziffer III. 1.1) b) und Ziffer III. 1.3) a) vorzulegen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform subreport in elektronischer Form einzureichen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 071-167639 (2019-04-08)