Auftragsbekanntmachung (2019-05-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kyffhäuser Abwasser und Trinkwasserverband Artern
Postanschrift: Am Westbahnhof
Postort: Artern
Postleitzahl: 06556
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zweckverband
Telefon: +49 3466329-201📞
E-Mail: info@kat-artern.de📧
Fax: +49 3466329-100 📠
Region: Kyffhäuserkreis🏙️
URL: http://www.kat-artern.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.kat-artern.de/Ausschreibungen🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
KAT 001/2019
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für die Reinigung von Rohrleitungsinnenflächen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
1️⃣
Ort der Leistung: Kyffhäuserkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Anschaffung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-17 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (entsprechendes Formblatt 124 LD siehe Vergabeunterlagen)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (entsprechendes Formblatt 124 LD siehe Vergabeunterlagen)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (entsprechendes Formblatt 124 LD siehe Vergabeunterlagen)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zahlung in Euro.
Es gilt die VOL/B.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Zahlung in Euro.
Es gilt die VOL/B.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-18
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Am Westbahnhof
06556 Artern
Deutschland”
“Die Angebote sind schriftlich, in einem verschlossenen, extra gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Die elektronische Abgabe ist nicht...”
Die Angebote sind schriftlich, in einem verschlossenen, extra gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Die elektronische Abgabe ist nicht zulässig.
Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen § 11/12
Ergänzende Vertragsbedingungen zu – § 12/15/17/18 ThürVgG
Ergänzende Vertragsbed. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2
Für eventuelle Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise zu erbringen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge- Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3613773-7254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 3613773-9354 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Postanschrift: Am Westbahnhof
Postort: Artern
Postleitzahl: 06556
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 089-212722 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 389 350 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 089-212722
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postort: Schieder-Schwalenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Lippe🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 389 350 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 161-396209 (2019-08-20)