Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges
Kyffhäuser Abwasser und Trinkwasserverband Artern
Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-05-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-08-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für die Reinigung von Rohrleitungsinnenflächen
Referenznummer: KAT 001/2019
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für die Reinigung von Rohrleitungsinnenflächen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kyffhäuserkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kyffhäuser Abwasser und Trinkwasserverband Artern
Postanschrift: Am Westbahnhof
Postleitzahl: 06556
Postort: Artern
Kontakt
Internetadresse: http://www.kat-artern.de 🌏
E-Mail: info@kat-artern.de 📧
Telefon: +49 3466329-201 📞
Fax: +49 3466329-100 📠
URL der Dokumente: http://www.kat-artern.de/Ausschreibungen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-08 📅
Datum des Beginns: 2019-07-17 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 089-212722
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Anschaffung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Am Westbahnhof
06556 Artern
Deutschland
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband
Dokumente URL: www.kat-artern.de/Ausschreibungen 🌏
URL der Dokumente: www.kat-artern.de/Ausschreibungen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge- Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3613773-7254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 3613773-9354 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Postanschrift: Am Westbahnhof
Postort: Artern
Postleitzahl: 06556
Quelle: OJS 2019/S 089-212722 (2019-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für die Reinigung von Rohrleitungsinnenflächen
Referenznummer: KAT 001/2019
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für die Reinigung von Rohrleitungsinnenflächen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kyffhäuserkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kyffhäuser Abwasser und Trinkwasserverband Artern
Postanschrift: Am Westbahnhof
Postleitzahl: 06556
Postort: Artern
Kontakt
Internetadresse: http://www.kat-artern.de 🌏
E-Mail: info@kat-artern.de 📧
Telefon: +49 3466329-201 📞
Fax: +49 3466329-100 📠
URL der Dokumente: http://www.kat-artern.de/Ausschreibungen 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-08 📅
Datum des Beginns: 2019-07-17 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 089-212722
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind schriftlich, in einem verschlossenen, extra gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Die elektronische Abgabe ist nicht zulässig.
Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen § 11/12
Ergänzende Vertragsbedingungen zu – § 12/15/17/18 ThürVgG
Ergänzende Vertragsbed. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2
Für eventuelle Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Anschaffung eines Kanalreinigungsfahrzeuges.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (entsprechendes Formblatt 124 LD siehe Vergabeunterlagen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (entsprechendes Formblatt 124 LD siehe Vergabeunterlagen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren (entsprechendes Formblatt 124 LD siehe Vergabeunterlagen)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zahlung in Euro.
Es gilt die VOL/B.
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Am Westbahnhof
06556 Artern
Deutschland
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband
Dokumente URL: www.kat-artern.de/Ausschreibungen 🌏
URL der Dokumente: www.kat-artern.de/Ausschreibungen 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angebote sind schriftlich, in einem verschlossenen, extra gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Die elektronische Abgabe ist nicht zulässig.
Grundsätzlich sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gem. Art. 6 DSGVO
Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen § 11/12
Ergänzende Vertragsbedingungen zu – § 12/15/17/18 ThürVgG
Ergänzende Vertragsbed. zur Tariftreue und Entgeltgleichheit §§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2
Für eventuelle Nachunternehmer sind die gleichen Nachweise zu erbringen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge- Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3613773-7254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 3613773-9354 📠
Internetadresse: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Name: Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Postanschrift: Am Westbahnhof
Postort: Artern
Postleitzahl: 06556
Quelle: OJS 2019/S 089-212722 (2019-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 389 350 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 161-396209
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 089-212722
ABl. S-Ausgabe: 161
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postort: Schieder-Schwalenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Lippe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 389 350 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 161-396209 (2019-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 389 350 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 161-396209
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 089-212722
ABl. S-Ausgabe: 161
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Müller Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Postort: Schieder-Schwalenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Lippe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 389 350 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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