Lieferung eines Thermionen-Massenspektrometer (TIMS) nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung

Bundesanstalt für Geowissenschaftenund Rohstoffe

Lieferung eines Thermionen-Massenspektrometer (TIMS) nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-27 Auftragsbekanntmachung
2019-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer
Referenznummer: Z.5-1/B00503-03_03/2019-0403 10098668
Kurze Beschreibung:
Lieferung eines Thermionen-Massenspektrometer (TIMS) nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Massenspektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Geowissenschaftenund Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Postleitzahl: 30655
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: https://www.bgr.bund.de 🌏
E-Mail: christoph.vinke@lbeg.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 511-6432656 📞
Fax: +49 511-643532656 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=260506 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=260506 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-251411
ABl. S-Ausgabe: 104

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nummern verweisen auf die Nummerierung in Seite 12ff des Dokuments "101-10098668_Aufforderung mit Bewerbungsbedinungen und wichtigen Hinweisen zur Angebotswertung.pdf"
6.1. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen “ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter iin Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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6.2 Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nummern verweisen auf die Nummerierung in Seite 12ff des Dokuments "101-10098668_Aufforderung mit Bewerbungsbedinungen und wichtigen Hinweisen zur Angebotswertung.pdf"
6.3.1 Der Bieter erklärt, dass er über ein Applikationslabor verfügt so dass er in der Lage ist, technischen und applikativen Support für das gelieferte Gerät zu leisten. Er beschreibt die zur Verfügung stehenden Ressourcen und benennt die Kontaktmöglichkeiten.
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6.3.2 Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens 2 geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen.
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— Auslieferung von mindestens 2 TIMS-Geräten im deutschsprachigen Raum
6.3.3 Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/des angebotenen Gerätes belegen.
7.1 Der Bieter fügt seinem Angebot die für das angebotene Gerät einschlägigen sog. „Pre-Installation-Requirements“ bei oder benennt eine Downloadmöglichkeit über die die relevanten Dokumente (mind im pdf-Format) geladen werden können.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat Beschaffung und Materialwirtschaft, z. Hd. Hrn. Christoph Vinke
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de/search.html?1&ids=7#results 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=260506 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
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Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 104-251411 (2019-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 619 180 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 137-337307
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 104-251411
ABl. S-Ausgabe: 137

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-09 📅
Name: Thermo Fisher Scientific GmbH
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland 🇩🇪
Offenbach, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 619 180 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabe unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
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Quelle: OJS 2019/S 137-337307 (2019-07-16)