Es ist ein Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-System mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung zu liefern und an der Verwendungsstelle zu installieren, einzurichten und einzuweisen. Das System soll in der amtlichen Arzneimitteluntersuchung eingesetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-Systems mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung
24-01/19”
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦
Kurze Beschreibung:
“Es ist ein Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-System mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung zu liefern und an der...”
Kurze Beschreibung
Es ist ein Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-System mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung zu liefern und an der Verwendungsstelle zu installieren, einzurichten und einzuweisen. Das System soll in der amtlichen Arzneimitteluntersuchung eingesetzt werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Große Steinernetischstraße 4
39104 Magdeburg”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von mindestens einer Referenzstelle, die in den letzten 3 Jahren mit ein Gerätesystem des angebotenen oder diesem nahe kommenden Typs beliefert wurde.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-22
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterblieben er Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 132-323566 (2019-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Große Steinernetischstraße 4, 39104 Magdeburg” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 132-323566
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung eines Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-Systems mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 168-410577 (2019-08-28)