Lieferung eines Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-Systems mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Es ist ein Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-System mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung zu liefern und an der Verwendungsstelle zu installieren, einzurichten und einzuweisen. Das System soll in der amtlichen Arzneimitteluntersuchung eingesetzt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-09 Auftragsbekanntmachung
2019-08-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer
Referenznummer: 24-01/19
Kurze Beschreibung:
Es ist ein Ultrahochleistungsflüssigkeitschromatographie-System mit Hochleistungsmassenspektrometer und Druckluftversorgung zu liefern und an der Verwendungsstelle zu installieren, einzurichten und einzuweisen. Das System soll in der amtlichen Arzneimitteluntersuchung eingesetzt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Massenspektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Kühnauer Straße 70
Postleitzahl: 06846
Postort: Dessau-Roßlau
Kontakt
Internetadresse: http://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/ 🌏
E-Mail: lav-beschaffung@sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 340-6501242 📞
Fax: +49 340-6501294 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=268828 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=268828 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-11 📅
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 132-323566
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe oben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Große Steinernetischstraße 4
39104 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens einer Referenzstelle, die in den letzten 3 Jahren mit ein Gerätesystem des angebotenen oder diesem nahe kommenden Typs beliefert wurde.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=268828 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterblieben er Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 132-323566 (2019-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 168-410577
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 132-323566
ABl. S-Ausgabe: 168

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Große Steinernetischstraße 4, 39104 Magdeburg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 168-410577 (2019-08-28)