Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 350 Parkscheinautomaten

Stadt Köln – 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 350 Parkscheinautomaten mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmalen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-17.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Registrieruhren und dergleichen; Parkuhren
Referenznummer: 2019-0558-66-4
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 350 Parkscheinautomaten mit den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ausstattungsmerkmalen.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Registrieruhren und dergleichen; Parkuhren 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln – 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 2
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www-stadt-koeln.de 🌏
E-Mail: ramona.schnelle@stadt-koeln.de 📧
Fax: +49 22122126-272 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRY4GQ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRY4GQ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 244-599691
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen

“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 244-599691 (2019-12-17)