Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung on Streusalz (Auftausalz NaCl)
13-19-900
Produkte/Dienstleistungen: Auftausalz📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 28 000 t Auftausalz NaCl für 8 Straßenmeistereien (Landkreise Vorpommern-Rügen und Rostock)
Hallen- und Silo- Belieferung”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburg-Vorpommern🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Straßenmeistereien im Amtsbereich Straßenbauamt Stralsund
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Auftausalz NaCl
Anlieferung in Teilmengen in die Hallen und Silos der Straßenmeistereien nach Bedarf” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-09-02 📅
Datum des Endes: 2022-05-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Angebotsheftung
Eigenerklärung zur Eignung II.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Angebotsheftung
Eigenerklärung zur Eignung II.
Bedingungen für die Teilnahme
“1) Nachweis der entsprechenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung;
2) Nachweis über den Mindesjahresumsatz des unternehmens bezüglich der...”
1) Nachweis der entsprechenden Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung;
2) Nachweis über den Mindesjahresumsatz des unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Angebotsheftung
Eigenerklärung zur Eignung IV.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-15
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-15
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rostock
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 3 Satz 1 GWB). Die Zuschlagerteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 3 Satz 1 GWB). Die Zuschlagerteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax, per E-Mai oder elektronischl bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw.- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Verabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1-3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 061-141002 (2019-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 28 000 t Auftausalz NaCl für 8 Straßenmeistereien (Landkreise Vorpommern-Rügen und Rostock) Hallen- und Silo- Belieferung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Auftausalz NaCl
Anlieferung in Teilmengen in die Hallen und Silos der Straßenmeistereien nach Bedarf.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 061-141002
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 13-19-900
Titel: Lieferung on Streusalz (Auftausalz NaCl)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutscher Straßen_Dienst GmbH
Postanschrift: Landschaftstraße 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 352 868 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 3 Satz 1 GWB). Die Zuschlagerteilung ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagerteilung zugestellt wird (§114 Abs. 3 Satz 1 GWB). Die Zuschlagerteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax, per E-Mai oder elektronischl. bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Verabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1-3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 221-541875 (2019-11-13)