Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Aufbau/Montage von 4 konventionellen Fräs- und Bohrmaschinen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Aufbau/Montage von konventionellen Fräs- und Bohrmaschinen
2019000652”
Produkte/Dienstleistungen: Fräsmaschinen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) – als Auftraggeber (AG)...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Aufbau/Montage von 4 konventionellen Fräs- und Bohrmaschinen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 220 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bohrmaschinen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) – als Auftraggeber (AG),...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) – als Auftraggeber (AG), beabsichtigt, den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung und Aufstellung/Montage von 4 konventionellen Fräs- und Bohrmaschinen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 220 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung, Bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis: Maschine muss die EG Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Anhang II 1A erfüllen, Nachweis über das Vorhandensein der CE Konformitätserklärung, Service...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis: Maschine muss die EG Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Anhang II 1A erfüllen, Nachweis über das Vorhandensein der CE Konformitätserklärung, Service erfolgt mit eigenen Service-Mitarbeitern, der werkseigene Kundendienst ist nicht weiter als max. 250 km vom Ausführungsort entfernt, Kundendienstverfügbarkeit über deutschsprachige Hotline, Ersatzteilversorgung garantiert für mindestens 20 Jahre, Ersatzteilverfügbarkeit größer als 90 %,Entsprechend aktuellen Vorschriften der Berufsgenossenschaften BGVA 3 / DIN-EN 60204-1 nach Neumaschinen-Standard.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-23
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im...”
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
3) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
4) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 163-400110 (2019-08-22)