Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags i. H. v. 1 000 000 EUR
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Sachschäden in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 250 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für sonstige Schäden (Obhutsschäden, Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden) in Höhe von mindestens 250 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern in Höhe von mindestens 250 000 EUR
Pro Jahr (2-fach maximiert)
Für Umweltschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress in Höhe von mindestens 2 500 000 EUR
Pro Jahr (1-fach maximiert)
Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits besteht,) ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle sind vorzulegen:
— Kopie Handelsregisterauszug,
— Belegte Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (Nachweis durch zugelassenen Steuerberater oder veröffentlichten Geschäftsbericht),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als 3 Monate),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.