Lieferung und Einführung einer Softwarelösung zur Berechtigungs- und Identitätsverwaltung

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Lieferung und Einführung einer Softwarelösung zur zentralisierten Berechtigungs- und Identitätsverwaltung für die Polizei Sachsen sowie anschließende Systemserviceleistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-26 Auftragsbekanntmachung
2020-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: B4186
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einführung einer Softwarelösung zur zentralisierten Berechtigungs- und Identitätsverwaltung für die Polizei Sachsen sowie anschließende Systemserviceleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PdC.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d6cdfd583-600781f7c3b25bc7 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 188-456694
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um einen verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Auftrag im Sinne des § 104 Abs. 1 GWB. Es kommt die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zur Anwendung.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Softwarelösung zur Verwaltung von mindestens 20.000 Nutzern, 20.000 Computern und 25.000 Gruppen; Einführungsunterstützung sowie Schulungsleistungen für Anwender und Administratoren; Systemservice-, Support und Pflegeleistungen für die gelieferte Lösung über 5 Jahre.
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Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2 mal 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2),
— Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4),
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis von Referenzen in Bezug auf den Auftragsgegenstand gemäß Eigenerklärung E6.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bestimmte Leistungen dürfen nur durch sicherheitsüberprüfte Personen erbracht werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16d6cdfd583-600781f7c3b25bc7 🌏
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 188-456694 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-101405
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 188-456694
ABl. S-Ausgabe: 43

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Softwarelösung zur Verwaltung von mindestens 20 000 Nutzern, 20 000 Computern und 25 000 Gruppen; Einführungsunterstützung sowie Schulungsleistungen für Anwender und Administratoren; Systemservice-, Support und Pflegeleistungen für die gelieferte Lösung über 5 Jahre.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Punktzahl gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40,00
Preis (Gewichtung): 60,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-17 📅
Name: IPG Information Process Group GmbH Deutschland
Postanschrift: Reichenaustraße 19
Postort: Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 75319573020 📞
E-Mail: info@ipg-group.com 📧
Land: Konstanz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 043-101405 (2020-02-27)