Auf dem Campus Münchberg der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof wird zurzeit ein neues zweiteiliges Technikum-Gebäude errichtet. In einem dieser beiden Teile wird eine neue Versuchslinie zur Herstellung wasserstrahlverfestigter als auch thermisch verfestigter Vliesstoffe aufgebaut. Im zweiten Teil sollen Maschinen installiert werden, mit denen anorganische Hochleistungsfasern, wie beispielsweise Basalt, Keramik und Glas sowie Kohlenstofffasern zu innovativen textilen Flächen und Preformen verarbeitet werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Hochschule Hof eine Webmaschine u. a. mit Doppelgreifer-Technologie beschaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für Textilien
Referenznummer: 220/19
Kurze Beschreibung:
Auf dem Campus Münchberg der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof wird zurzeit ein neues zweiteiliges Technikum-Gebäude errichtet. In einem dieser beiden Teile wird eine neue Versuchslinie zur Herstellung wasserstrahlverfestigter als auch thermisch verfestigter Vliesstoffe aufgebaut. Im zweiten Teil sollen Maschinen installiert werden, mit denen anorganische Hochleistungsfasern, wie beispielsweise Basalt, Keramik und Glas sowie Kohlenstofffasern zu innovativen textilen Flächen und Preformen verarbeitet werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Hochschule Hof eine Webmaschine u. a. mit Doppelgreifer-Technologie beschaffen.
Auf dem Campus Münchberg der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof wird zurzeit ein neues zweiteiliges Technikum-Gebäude errichtet. In einem dieser beiden Teile wird eine neue Versuchslinie zur Herstellung wasserstrahlverfestigter als auch thermisch verfestigter Vliesstoffe aufgebaut. Im zweiten Teil sollen Maschinen installiert werden, mit denen anorganische Hochleistungsfasern, wie beispielsweise Basalt, Keramik und Glas sowie Kohlenstofffasern zu innovativen textilen Flächen und Preformen verarbeitet werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Hochschule Hof eine Webmaschine u. a. mit Doppelgreifer-Technologie beschaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für Textilien📦
Zusätzlicher CPV-Code: Webmaschinen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-04 📅
Datum des Beginns: 2020-02-03 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 234-573311
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Zur Öffnung der Angebote sind der Auftraggeber, sowie von im beauftragte Vertreter befugt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Auf dem Campus Münchberg der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof wird zurzeit ein neues zweiteiliges Technikum-Gebäude errichtet. In einem dieser beiden Teile wird eine neue Versuchslinie zur Herstellung wasserstrahlverfestigter als auch thermisch verfestigter Vliesstoffe aufgebaut. Im zweiten Teil sollen Maschinen installiert werden, mit denen anorganische Hochleistungsfasern, wie beispielsweise Basalt, Keramik und Glas sowie Kohlenstofffasern zu innovativen textilen Flächen und Preformen verarbeitet werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Hochschule Hof eine Webmaschine mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
Auf dem Campus Münchberg der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof wird zurzeit ein neues zweiteiliges Technikum-Gebäude errichtet. In einem dieser beiden Teile wird eine neue Versuchslinie zur Herstellung wasserstrahlverfestigter als auch thermisch verfestigter Vliesstoffe aufgebaut. Im zweiten Teil sollen Maschinen installiert werden, mit denen anorganische Hochleistungsfasern, wie beispielsweise Basalt, Keramik und Glas sowie Kohlenstofffasern zu innovativen textilen Flächen und Preformen verarbeitet werden können. Zur Erreichung dieser Ziele wird die Hochschule Hof eine Webmaschine mit folgenden Kernanforderungen beschaffen:
— Doppelgreifer-Technologie mit 2 übereinandergeordneten Bringer- und Nehmergreifern,
— Auslegung auf anorganische und kohlenstoffbasierte Fasern in einem weiten Feinheitsspektrum,
— Möglichkeit zur Herstellung von Flachgeweben, Abstandsgeweben, Mehrlagengeweben und dreidimensionalen Gewebestrukturen,
— Variabel einstellbare Fachgeometrie für jeden einzelnen Kettfaden,
— Erstellung von komplexen Bewegungsprofilen zur schonenden Verarbeitung von hochsensiblen Materialien,
— Gatter mit tangential abziehbaren Spulstellen für eine drehungsfreie Zuführung der Fäden,
— Linearer Warenabzug.
Durch die Möglichkeit der Durchführung von Versuchen und Herstellung kleiner Musterserien soll die Webmaschine neben der Lehre erfolgreich im Forschungsdienstleistungssektor, sowie für den praktischen Teil wissenschaftlicher Arbeiten eingesetzt werden. Ein weiterer Fokus ist die Nutzung der Anlage für die Akquise und Bearbeitung von Drittmittelprojekten.
Durch die Möglichkeit der Durchführung von Versuchen und Herstellung kleiner Musterserien soll die Webmaschine neben der Lehre erfolgreich im Forschungsdienstleistungssektor, sowie für den praktischen Teil wissenschaftlicher Arbeiten eingesetzt werden. Ein weiterer Fokus ist die Nutzung der Anlage für die Akquise und Bearbeitung von Drittmittelprojekten.
Platzschema
Der für das Websystem sowie den Schaltschrank verfügbare Platz ist im Plan (s. Anlage 2019-10-21_TECH MUE_Platzschema Webmaschine) ersichtlich. Sämtliche für den Betrieb notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. Fluchtwege, max. Lärmemission etc. sind einzuhalten. Anlagenabhängig notwendige Änderungen der Fluchtwege im Vergleich zu den Vorgaben im Plan bedürfen der Abstimmung.
Der für das Websystem sowie den Schaltschrank verfügbare Platz ist im Plan (s. Anlage 2019-10-21_TECH MUE_Platzschema Webmaschine) ersichtlich. Sämtliche für den Betrieb notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. Fluchtwege, max. Lärmemission etc. sind einzuhalten. Anlagenabhängig notwendige Änderungen der Fluchtwege im Vergleich zu den Vorgaben im Plan bedürfen der Abstimmung.
KO-Kriterien
Die im Leistungsverzeichnis formulierten KO-Kriterien beziehen sich auf die gestellten zwingend notwendigen Anforderungen an das Websystem. Eine Beantwortung dieser KO-Kriterien mit „Nein“ führt zum Ausschluss des Bieters von der Ausschreibung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchberg (bei Hof/Saale)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung!), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung!).
Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung!), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung!).
Erklärungen nach GWB zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den letzten 3 Betriebsjahren,
— Nachweis des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Nennung der Deckungssumme.
Mindeststandards:
— mindestens 80 jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den letzten 3 Betriebsjahren,
— mindestens 3 Mio./EUR Jahr Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— 3 Referenzen für Doppelgreiferwebmaschinen oder 1 Referenz Doppelgreiferwebmaschine für technische Gewebe mit Beschreibung und Benennung der beauftragenden Stellen oder Eigenerklärung,
— Leistungskriterien gemäß Kriterienkatalog (teilweise als Mindest- bzw. K. O. – Kriterien).
Mindeststandards:
— mindestens 3 Referenzen für Doppelgreiferwebmaschinen oder 1 Referenz Doppelgreiferwebmaschine für technische Gewebe, jeweils mit Beschreibung und Benennung der beauftragenden Stellen oder Eigenerklärung,
— Leistungskriterien gemäß Kriterienkatalog (teilweise als Mindest- bzw. K. O. – Kriterien).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ort des Eröffnungstermins: EVergabe-Plattform aumass
Zusätzliche Informationen:
Zur Öffnung der Angebote sind der Auftraggeber, sowie von im beauftragte Vertreter befugt.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 234-573311 (2019-12-02)
Ergänzende Angaben (2019-12-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Webmaschinen📦
— Doppelgreifer-Technologie mit zwei übereinandergeordneten Bringer- und Nehmergreifern,
Platzschema:
KO-Kriterien:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 043-101387 (2020-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 30/20
Gesamtwert des Auftrags: 1 700 000 EUR 💰
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof