Lieferung und Installation eines Messplatzes zur mechanischen, thermischen und elektrischen Charakterisierung von Nanokompositen

Technische Universität Chemnitz

Beschafft werden soll eine Testmaschine mit Temperierkammer für Zug, Druck und Torsion für automatisierte Testabläufe im Laboreinsatz mit einem Arbeitsbereich bis maximal 10 kN.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-04-15 Auftragsbekanntmachung
2019-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
Referenznummer: 3.2-008/19
Kurze Beschreibung:
Beschafft werden soll eine Testmaschine mit Temperierkammer für Zug, Druck und Torsion für automatisierte Testabläufe im Laboreinsatz mit einem Arbeitsbereich bis maximal 10 kN.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewertungs- und Testinstrumente 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Chemnitz
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-chemnitz.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de 📧
Telefon: +49 4937153112320 📞
Fax: +49 4937153112328 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2075742/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2019-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-17 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 076-180306
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz, DE

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-05-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung/ Wissenschaftliche Dienste/ Technologietransfer
Internetadresse: www.tu-chemnitz.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2075742/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 076-180306 (2019-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Testmaschine mit Temperierkammer für Zug, Druck und Torsion für automatisierte Testabläufe im Laboreinsatz mit einem Arbeitsbereich bis maximal 10 kN.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 115-282108
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 076-180306
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation eines Messplatzes zur mechanischen, thermischen und elektrischen Charakterisierung von Nanokompositen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-12 📅
Name: Instron GmbH
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sales_da@instron.com 📧
Land: Darmstadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung/ Wissenschaftliche Dienste/Technologietransfer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 115-282108 (2019-06-14)