Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung und Integration von IT Endgeräten bei Beteiligungsunternehmen der Thüga AG als Rahmenvereinbarung”
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Integration von IT Endgeräten bei Beteiligungsunternehmen der Thüga AG als Rahmenvereinbarung.”
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Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga Aktiengesellschaft an...”
Beschreibung der Beschaffung
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga Aktiengesellschaft an Hardware-Arbeitsplatzausstattung auf Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) aus. Für die Hardware-Arbeitsplatzausstattung (PC, Notebooks, Monitore sowie Zubehör und die zugehörige hardwarenahe IT-Dienstleistung) ist ab 1.1.2020 ein neuer Rahmenvertrag für die Bezugsberechtigten Beteiligungsunternehmen der Thüga AG abzuschließen. Dabei sollen die Anforderungen durch einen leistungsstarken Partner abgebildet werden.
Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten.
Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng.zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Diese streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung an, aus der alle bezugsberechtigten Thüga Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die benötigten Lieferungen und Leistungen Konventionell sowie ggf. über einen leistungsstarken Onlineshop abrufen können. Dieser Ablauf ist hierbei innerhalb der Rahmenvereinbarung mit jedem bezugsberechtigten Unternehmen der Thüga Gruppe zu regeln.
Die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen werden mit der Thüga AG geschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Hierzu sind die unter III. genannten Mindestkriterien zu erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um zweimal ein Jahr möglich.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Allgemeine Unternehmensdarstellung:
a) Insbesondere Name, Hauptsitz, Geschäftsfelder und Unternehmenstätigkeiten;
b) Schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist;
c) Standorte von Produktion, Vertriebsbüros, usw. des Unternehmens innerhalb Deutschlands;
2) Handelsregisterauszug bzw. Bescheinigung über den Eintrag in das Berufsregister Ihres Mitgliedstaates (nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung);
3) Bietererklärung gemäß Vorlage;
Erklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. vorgenommener Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Die Angaben des Bieters zu seiner Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden vom Auftraggeber bei der (Prognose-)Entscheidung über die Eignung einbezogen. Liegen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor, muss der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden. Liegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, trifft der Auftraggeber die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem ermessen, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen werden.
4) Formblatt Nachunternehmer Bewerbergemeinschaft gemäß Vorlage;
5) Mindestlohnbestätigung;
6) Anerkennung deutsches Recht im Vertragsfall;
7) Bestätigung von deutsch als Projektsprache;
8) Anerkenntniserklärung für den Umgang und die Abwicklung der im Ausschreibungsverfahren enthaltenen Unterlagen.
Diese Kriterien müssen erfüllt werden um den Teilnahmewettbewerb zu bestehen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der zur Erstellungeines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der zur Erstellungeines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittelwährend der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmernamentlich und mit Anschrift benennen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 4.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
— ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
— ggf. NU-Verpflichtungserklärung.
Umsatzangaben der letzten 3 Jahre Bereich Arbeitsplatzendgeräte (2016, 2017 und 2018)
Anzahl der Arbeitskräfte in Deutschland im Bereich Endgeräte Support (Service, Logistik)
Vorlage einer Wirtschaftsauskunft — Creditreform oder vergleichbar.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Anzahl ausgelieferter PC´s, Notebooks und Monitore in den letzten 3 Jahren — Auflistung nach Jahren;
2. 3 Qualifizierte Referenzen* — Hardwareendgeräte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Anzahl ausgelieferter PC´s, Notebooks und Monitore in den letzten 3 Jahren — Auflistung nach Jahren;
2. 3 Qualifizierte Referenzen* — Hardwareendgeräte mit Dienstleistung — Größer 750TEUR innerhalb eines Jahres. Die Referenzen dürfen nur aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 stammen.
a) Bezeichnung der Systeme/Tätigkeiten;
b) Ausführungszeiten (Leistungsbeginn, Fertigstellung);
c) Auftragswert;
d) Volumen (Geräteausstattung und Dienstleistung der Referenz passend zum Leistungsverzeichnis);
e) Benannter Ansprechpartner bei Referenzgeber.
3. Umweltschutz-/Ökologiekonzept als Firma und für den Bereich Arbeitsplatzendgeräte (max. 5 Seiten).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Dem Teilnahmeantrag (formlos) darf kein Angebot beigelegt werden, da dies sonst zum Ausschluss führt.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist,...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-30
16:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der...”
Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge in Teilen Formblätter erstellt. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform myfutura. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber (max. 5 Teilnehmer) werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus. Nach Angebotsauswertung werden 3 Teilnehmer selektiert und für den Testzeitraum der Endgeräte zugelassen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt. Um die Möglichkeit zur Teilnahme zu erhalten, müssen bis zum 26.8.2019 bei der unter Abschnitt I.1)genannten Kontaktstelle Ihre Kontaktdaten angegeben werden. Danach erfolgt die Freischaltung in myfutura, worauf die Teilnahmeanträge bis 30.8.2019 16:00 Uhr eingereicht werden können. Die Teilnehmer werden wie folgt ausgewählt: Es wird geprüft bzw. bewertet, ob die unter Ziff. III.1) genannten Kriterien erfüllt werden. Eine Nichterfüllung der Musskriterien führt zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 148-365701 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-30) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga Aktiengesellschaft an...”
Beschreibung der Beschaffung
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga Aktiengesellschaft an Hardware-Arbeitsplatzausstattung auf Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) aus. Für die Hardware- Arbeitsplatzausstattung (PC, Notebooks, Monitore sowie Zubehör und die zugehörige hardwarenahe IT-Dienstleistung) ist ab 1.1.2020 ein neuer Rahmenvertrag für die Bezugsberechtigten Beteiligungsunternehmen der Thüga AG abzuschließen. Dabei sollen die Anforderungen durch einen leistungsstarken Partner abgebildet werden.
Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten.
Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe eng.zusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Diese streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung an, aus der alle bezugsberechtigten Thüga Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die benötigten Lieferungen und Leistungen Konventionell sowie ggf. über einen leistungsstarken Onlineshop abrufen können. Dieser Ablauf ist hierbei innerhalb der Rahmenvereinbarung mit jedem bezugsberechtigten Unternehmen der Thüga Gruppe zu regeln.
Die abzuschließenden Rahmenvereinbarungen werden mit der Thüga AG geschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden.
Hierzu sind die unter III. genannten Mindestkriterien zu erfüllen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 148-365701
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Lieferung und Integration von IT Endgeräten bei Beteiligungsunternehmen der Thüga AG als Rahmenvereinbarung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-16 📅
“Der unter IV.2.2. genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der...”
Der unter IV.2.2. genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge in Teilen Formblätter erstellt. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform myfutura. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise/Erklärungen geprüft. Die geeigneten Bewerber (max. 5 Teilnehmer) werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus. Nach Angebotsauswertung werden drei Teilnehmer selektiert und für den Testzeitraum der Endgeräte zugelassen.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt. Um die Möglichkeit zur Teilnahme zu erhalten, müssen bis zum 26.8.2019 bei der unter Abschnitt I.1. genannten Kontaktstelle Ihre Kontaktdaten angegeben werden. Danach erfolgt die Freischaltung in myfutura, worauf die Teilnahmeanträge bis 30.8.2019 16.00 Uhr eingereicht werden können. Die Teilnehmer werden wie folgt ausgewählt: Es wird geprüft bzw. bewertet, ob die unter Ziff. III.1. genannten Kriterien erfüllt werden. Eine Nichterfüllung der Musskriterien führt zum Ausschluss.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 087-208899 (2020-04-30)