Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene Kolbengrößen von 100 ml bis 5000 ml. Aufgrund von räumlichen Beschränkungen spielen die Abmessungen der Geräte eine Rolle und es sollten jeweils mindestens 3 Einheiten übereinandergestapelt werden können. Die Standardkultivierungstemperaturen betragen 23C und 30C können aber je nach Projekt variieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung und Montage von Schüttelinkubatoren für den Neubau B2
Produkte/Dienstleistungen: Inkubator-Rüttler📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene Kolbengrößen von 100 ml bis 5000 ml. Aufgrund von räumlichen Beschränkungen spielen die Abmessungen der Geräte eine Rolle und es sollten jeweils mindestens 3 Einheiten übereinandergestapelt werden können. Die Standardkultivierungstemperaturen betragen 23C und 30C können aber je nach Projekt variieren.
1️⃣
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene Kolbengrößen von 100 ml bis 5 000 ml. Aufgrund von räumlichen Beschränkungen spielen die Abmessungen der Geräte eine Rolle und es sollten jeweils mindestens 3 Einheiten übereinandergestapelt werden können. Die Standardkultivierungstemperaturen betragen 23C und 30C können aber je nach Projekt variieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-26 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handels- oder Gewerbezentralregister; nicht älter als 3 Monate)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Ausführung, d. h. Lieferung und Installation voraussichtlich im März 2020. Rechnungsstellung und Zahlung muss jedoch gegen Vorlage einer kostenfreien,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Ausführung, d. h. Lieferung und Installation voraussichtlich im März 2020. Rechnungsstellung und Zahlung muss jedoch gegen Vorlage einer kostenfreien, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft (Laufzeit bis nach Abnahme) bis Ende September 2019 möglich sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-22
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 113-276667 (2019-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind insgesamt 12 autonome, temperierbare Schüttelinkubatoren mit unterschiedlichen, herausnehmbaren Tablaren für verschiedene Kolbengrößen von 100 ml bis 5 000 ml. Aufgrund von räumlichen Beschränkungen spielen die Abmessungen der Geräte eine Rolle und es sollten jeweils mindestens 3 Einheiten übereinandergestapelt werden können. Die Standardkultivierungstemperaturen betragen 23C und 30C können aber je nach Projekt variieren.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 212883.46 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 113-276667
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500299440
Titel: Schüttelinkubatoren für Neubau B2
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Infors GmbH
Postanschrift: Dachauer Str. 6
Postort: Einsbach
Postleitzahl: 85254
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711650023📞
E-Mail: g.rauh@infors-ht.com📧
Region: Bayern🏙️
URL: https://www.infors-ht.com/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 212883.46 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 172-419638 (2019-09-04)