Beschreibung der Beschaffung
Lieferung vom 4 Niederflur-Gelenkbussen (20 m) vierachsig, Option 1 Niederflur-Gelenkbus (20 m) vierachsig, Buslieferung 05/2020, die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorschriften der EG/ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften VBG (UVV) der Berufsgenossenschaften, dem Gesetz über EMV, der VDV – Schrift 235 „Elektro-magnetische Verträglichkeit (EMV) in Linienbussen“, der VDV – Schrift 230 „Rahmenempfehlung für Niederflur-Linienbusse“, der EG- Richtlinie 85/2001 Klasse 1, sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und dem Anforderungskatalog „Schülerverkehr“ entsprechen.
Ausnahmegenehmigungen werden nur in gegenseitigem Einvernehmen zugelassen. Sie müssen unbefristet sein und sind vom Hersteller beizubringen. Nachstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den Teilnehmern an diesem Verhandlungsverfahren lediglich als Orientierung bei der Entscheidung zur Teilnahme dienen. Wesentliche Anforderungen sind z. B.
— Länge über alles max. 20 000 mm,
— Breite max. 2 550 mm,
— Höhe max. 3 600 mm,
— Wendekreis max. 25 000 mm,
— Reifengröße 275/70 R 22,5,
— Böschungswinkel mind. 7
— Einstiegshöhe (vorn) = 320 mm,
— Einstiegshöhe (hinten) = 320 mm + 20 mm,
— Portalbreite der Türen mind. 1350 mm,
— lichte Durchgangsweite Türen = 1 250 mm,
— nur standardisierter Dieselmotor,
— Motoranordnung = im Heck,
— Zylinderanzahl = 6,
— Motorleistung ca. 235 kW,
— Nenndrehzahl ca. 2 000 – 2 400 min¹,
— Hubraum mind. 10 000 – 12 000 cm³,
— Geräuschkapselung des Motors und Getriebes mit herausziehbarer Bodenwanne = 78 dB(A),
— Ölnachfüllung = ohne Automatik,
— Ölwechselintervall ca. 80 000 km,
— Start-Stop-Schalter im Motorraum,
— Automatik-Getriebe mit integriertem Retarder,
— Das Fahrzeugchassis ist so auszuführen, dass im Vorderwagen als Plattform bis zur Tür 2 sowie im Bereich der Tür 3 und Tür 4 keine Trittstufen und Podeste im Fahrgastraum vorhanden sind. Vom Einstieg Tür 1 bis einschließlich Plattform Tür 4 ist der Durchgang ohne Trittstufen und Podeste auszuführen und muss eine lichte Höhe von mindestens 2 100 mm aufweisen. Die Radlaufbereiche sind durchschlagfest zu gestalten und korrosionsfest auszuführen. Alle Aggregate müssen durch Boden- und Seitenklappen gut zugänglich sowie demontierbar und montierbar sein. Es muss ein ausreichender Korrosionsschutz vorhanden sein, der mindestens für 12 Jahre und ohne Nachbehandlung Korrosionsschäden, die zu Reparaturen führen, zuverlässig verhindern. Die nach dem jeweiligen Stand der Technik und der Gesetzgebung günstigsten Abgasemissionswerte im Rahmen der EG-Richtlinien sind einzuhalten.