Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2 Bergefahrzeugen/Abschleppern
B3922
Produkte/Dienstleistungen: Notfalleinsatzfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von 2 Bergefahrzeugen/Abschleppern für die Polizei Sachsen
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lkw mit Aufbau zum Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Notfalleinsatzfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines zweiachsigen LKW mit hydraulischem Abschlepp- und Transportaufbau (einschl. Ladekran und Hubbrille). Auszug aus der Leistungsbeschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines zweiachsigen LKW mit hydraulischem Abschlepp- und Transportaufbau (einschl. Ladekran und Hubbrille). Auszug aus der Leistungsbeschreibung (alle geforderten Kriterien stehen nur in der Leistungsbeschreibung):
— zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht ca. 18 t,
— Dieselfahrzeug mit Dieselruß-Partikelfilter und Motorbremse,
— Schadstoffgruppe 6 EUR,
— Nennleistung: größer/gleich 260 kw bei 1 900 1/min,
— Drehmoment: größer/gleich 1 900 Nm bei 1 000-1 500 1/min,
— automatisiertes Schaltgetriebe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-20 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Referenzen (Erklärung E6)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-18
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von zwei Bergefahrzeugen/Abschleppern
B3922
Kurze Beschreibung: Lieferung von zwei Bergefahrzeugen/Abschleppern für die Polizei Sachsen
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines zweiachsigen LKW mit hydraulischem Abschlepp- und Transportaufbau (einschl. Ladekran und Hubbrille). Auszug aus der Leistungsbeschreibung...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines zweiachsigen LKW mit hydraulischem Abschlepp- und Transportaufbau (einschl. Ladekran und Hubbrille). Auszug aus der Leistungsbeschreibung (alle geforderten Kriterien stehen nur in der Leistungsbeschreibung):
— zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht ca. 18 t,
— Dieselfahrzeug mit Dieselruß-Partikelfilter und Motorbremse,
— Schadstoffgruppe 6 EUR,
— Nennleistung: größer/gleich 260 kw bei 1.900 1/min,
— Drehmoment: größer/gleich 1.900 Nm bei 1.000-1.500 1/min,
— automatisiertes Schaltgetriebe.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 003-002838
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lkw mit Aufbau zum Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 4 GWB sind Anträge unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 009-016348 (2019-01-11)