Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
M1: Nachweis der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, der Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie der steuerlichen Unbedenklichkeit durch Eigenerklärung (Anlage 1 der VU).
M3: Erklärung (Anlage 1), dass gegen eine geschäftsführend verantwortlich handelnde bzw. eine betriebsinhabende Person des Bieters keine strafrechtlichen Verfahren anhängig sind oder Verurteilungen bereits ausgesprochen wurden (§ 6 (5) Buchst. c) VOL/A 2009). Auf Verlangen hat der Bieter unverzüglich einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes zu erbringen.
M4: der Bieter verpflichtet sich, die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NW in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und anzuwenden. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten aus dem Bereich der Sozial- und Daseinsvorsorge (Amt für soziale Sicherung und Integration, Jugend-, Gesundheitsamt u.ä.). Einzelheiten zu § 11 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) bleiben einer späteren Ausgestaltung vorbehalten und werden ggf. nachträglich Vertragsbestandteil. Der Bieter hat — auch nach Beendigung der Angebotsphase — über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten absolute Verschwiegenheit zu bewahren. Dazu hat er auch die bei der Erstellung des Angebotes beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu verpflichten. Mit dem Angebot ist die Erklärung zur Vertraulichkeit rechtsverbindlich unterzeichnet abzugeben (Anlage 2). Dies gilt auch für beauftragte Subunternehmer, die der Bieter hierzu zu verpflichten hat.
M7: Sofern der Bieter die geforderte Leistung nicht selbst erbringt und/oder Subunternehmer einsetzen will, hat er den Teil der Leistung zu beschreiben, den er durch Subunternehmer erbringen lassen will. Sofern der Subunternehmer bereits bekannt ist, so hat er auch vom Subunternehmer die entsprechenden Eignungs-nachweise zu erbringen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gemäß §§ 4 und 7 sowie ggf. § 8 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 31.1.2017 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Sofern der Bieter die Leistung, bzw. Teile der Leistung, nicht nur im Ausland mit ausländischen Arbeitskräften erbringen will, so hat er für die Leistung den gültigen Mindestlohn von 8,84 EUR, bzw. den Mindestlohn des für als allgemein gültig erklärten Tarifvertrags zu zahlen.
Wenn der/die Subunternehmer erst zum Zuschlag bekannt werden, so wird der Auftraggeber den potentiellen Auftragnehmer vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise von dem/den Subunternehmer/-n zu erbringen.
M8: Der Bieter hat den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Angabe von Geschäftsberichten oder vergleichbaren Dokumenten der letzten 2 Jahre zu führen. Mindestvoraussetzung ist eine Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem für diese Leistung verantwortlichen Bereich.
M9: Der Bieter hat spätestens bis zur Zuschlagserteilung den Nachweis zu führen, dass er über eine Versicherungsdeckung bei Schäden (Betriebshaftpflicht) über eine Mindestsumme von 2,5 Mio EUR für Personen- und Sachschäden und 100 000 EUR für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden verfügt.
Mit Abgabe des Angebotes weist der Bieter eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mittels Erklärung der Versicherung oder vergleichbarer Urkunde nach. Der endgültige Nachweis über die geforderte Versicherungsdeckung (Art/Risiken und Höhe) ist nach Anforderung durch den Auftraggeber mittels Beitragszahlungsbestätigung des Versicherungsgebers für den aktuellen Versicherungszeitraum zu erbringen bzw. der Versicherungsgeber muss mindestens durch eine Bestätigung erklären, dass die geforderten Risiken für den Auftrag in der geforderten Art und Höhe abgedeckt sind.