Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 NTVergG in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elktronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
— ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B),
— Produktblätter für die Ausstattung,
— technischen Zeichnungen (maßstäblich) des angebotenen Fahrzeugs inkl. Innenausbau in geöffnetem und geschlossenem Zustand (Draufsicht, Seitenansicht),
— Beschreibung des Belade- und Verlastungskonzepts in Bezug auf Lagerung, Entnahme und der Verwendung von Behältnissen (Kisten und/oder Boxen) als Zeichnung,
— sofern ein Gerät in der technischen Leistungsbeschreibung beispielhaft beschrieben ist und durch den Bieter ein gleichwertiges Produkt angeboten wird, ist dies im Angebot anzuzeigen und darüber hinaus mit entsprechendem Bildmaterial und Kenndatenvergleich anzugeben,
— Stellungnahme inkl. Garantiefristen gegen Durchrostungsschäden sowie Lackschäden gem. Leistungsposition 11.1.1) sowie 12.4) der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B),
— ausführliche Beschreibung der Details zum Lackaufbau, Versiegelung und Nahtabdichtung,
— Liste mit Kundendienststationen innerhalb Niedersachsens.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist ein Nachweis über einen Crashtest gem. Leistungsposition 10.7.1) der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) vorzulegen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYX18