Es wird die Ersatzbeschaffung der elektronischen Fahrausweisdrucker in allen Busfahrzeugen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH nebst zugehörigen Leit- und Abrechnungssystem im Rahmen des Projektes MintesO beabsichtigt.
Der Lieferumfang besteht im Wesentlichen aus:
— ca. 110 elektronische Fahrausweisdrucker mit Software inkl. Montageplatte inkl. aller für die Montage und den Betrieb notwendigen Halterungen, Verkabelungsmaterial, Spezialwerkzeug, etc. ,
— 1 Stück Hintergrundsystem „Vertrieb und Abrechnung“ inkl. Schnittstellen zu weiteren EDV-Systemen,
— 1 Stück Hintergrundsystem „ITCS/RBL inkl. Schnittstellen“ zu weiteren EDV-Systemen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-22.
Auftragsbekanntmachung (2019-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computerbezogene Geräte
Kurze Beschreibung:
“Es wird die Ersatzbeschaffung der elektronischen Fahrausweisdrucker in allen Busfahrzeugen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH nebst zugehörigen Leit- und...”
Kurze Beschreibung
Es wird die Ersatzbeschaffung der elektronischen Fahrausweisdrucker in allen Busfahrzeugen der NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH nebst zugehörigen Leit- und Abrechnungssystem im Rahmen des Projektes MintesO beabsichtigt.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerbezogene Geräte📦 Ort der Leistung
NUTS region: Nordwestmecklenburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Aufhebung des Verfahrens, weil alle Angebote unwirtschaftlich waren, also unter der Zugrundelegung der in der Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien in...”
Aufhebung des Verfahrens, weil alle Angebote unwirtschaftlich waren, also unter der Zugrundelegung der in der Ausschreibung genannten Zuschlagskriterien in einem unangemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis stehen.
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Quelle: OJS 2019/S 228-559157 (2019-11-22)