Abschluss eines hamburgweiten Rahmenvertrages über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen & Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tinte und Toner.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen & Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tinte und Toner
2018000637”
Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines hamburgweiten Rahmenvertrages über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen & Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie...”
Kurze Beschreibung
Abschluss eines hamburgweiten Rahmenvertrages über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen & Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tinte und Toner.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bürobedarf
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tinte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tonerpatronen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kalender📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Batterien📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Bürobedarf,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen & Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tintenpatronen und Tonerkartuschen.
Diese Ausschreibung ist in Lose unterteilt. Ziel ist der Abschluss von Verträgen mit einem oder mehreren Auftragnehmern.
Die Ausschreibung umfasst die Belieferung aller Dienststellen und Hochschulen der FHH mit den ausgeschriebenen Artikeln. Darüber hinaus werden auch der „Hamburgischer Versorgungsfonds“ AöR und die Hamburg Port Authority (HPA) AöR ihren jeweiligen Bedarf aus dieser Ausschreibung decken.
Die Lose sind wie folgt unterteilt:
— Los 1: Bürobedarf,
— Los 2: Batterien,
— Los 3: Tinte und Toner.
In Los 1 werden die Preise für ca. 400 verschiedene Artikel abgefragt.
Das Los 1 ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Diese werden im Folgenden einzeln beschrieben.
Abschnitt 1: Grüner Warenkorb
In diesem Abschnitt werden die Preise für einen „Grünen Warenkorb“, bestehend aus besonders umweltfreundlichen bzw. nachhaltigen Produkten, abgefragt. Anhaltspunkte für die Umweltfreundlichkeit bzw. Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte sind die zur Herstellung des Produktes verwendeten Materialien sowie die Ersetzbarkeit einzelner Komponenten, Nachfüllbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus.
Die Produkte sind innerhalb des Abschnittes in weitere Unterkategorien eingeordnet, die wiederum weitere Unterordner beinhalten können.
Abschnitt 2: konventioneller Bürobedarf
Hier werden die Preise für konventionelle Büroartikel abgefragt, die keinen besonderen Umweltkriterien entsprechen müssen. Die Produkte sind innerhalb des Abschnittes in weitere Unterkategorien eingeordnet, die wiederum weitere Unterordner beinhalten können.
Innerhalb der beiden Abschnitte Grüner Warenkorb und konventioneller Bürobedarf werden die Produkte in nachfolgende Unterkategorien eingeordnet:
Klassischer Bürobedarf
Hier befindet sich jeweils der klassische Bürobedarf aus den Kategorien Schreiben, Lochen, Heften, Klammern, Kleben, Markieren, Laminieren, Präsentieren, Ordnen, Sortieren, Korrigieren und Sammeln.
Kalender
Hier werden Kalender ausgeschrieben. Kalender sind jeweils bis mindestens Ende Dezember des Vorjahres zu liefern.
Briefumschläge und Versandtaschen
Die jeweiligen individuellen Anforderungen an die einzelnen Produkte sind im Teil Produkte/Leistungen der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Umlaufmappen mit Aufdruck (nur Grüner Warenkorb)
Alle angebotenen Produkte müssen die der Vergabe des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Recyclingkarton, RAL-UZ 56, entnommenen Kriterien erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Gesamtangebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 90
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Danach verlängert er sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.9.2023, wenn nicht der Auftraggeber 5 Monate vor Ablauf des Vertrages...”
Beschreibung der Verlängerungen
Danach verlängert er sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.9.2023, wenn nicht der Auftraggeber 5 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich kündigt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Batterien
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden handelsübliche und marktgängige Batterien unter anderem für Bürogeräte benötigt. Ausgenommen von diesem Vertrag sind Batterien für Einsatzgeräte...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden handelsübliche und marktgängige Batterien unter anderem für Bürogeräte benötigt. Ausgenommen von diesem Vertrag sind Batterien für Einsatzgeräte der Polizei, Feuerwehr und des Verfassungsschutzes.
Alle Elemente und Batterien müssen den VDE-Bedingungen und den DIN bzw. der Tabelle nach IEC 60086 entsprechen.
Zink-Kohle-Batterien so wie Batterien die Quecksilber enthalten sind ausgeschlossen und dürfen nicht angeboten werden.
Darüber hinaus sind nachstehende Forderungen einzuhalten:
Die Batterien und Elemente müssen mit dem Herstellungs- oder Verfallsdatum (Ende der Verbrauchszeit, Monat, Jahr) versehen sein.
Nach Anlieferung müssen die Zellen eine Lagerfähigkeit von mindestens 6 Monaten ohne nennenswerten Spannungsverlust haben.
Weitere Mindestanforderungen:
— Hohe Leistungsfähigkeit, anhaltende Energie bei hohem Energiebedarf,
— Für die Verwendung in digitalen Geräten, z. B. Fotogeräten, geeignet.
Die Batterien sind auch in größeren Mengen nicht als “Schüttgut“, sondern in der jeweils kleinsten Verpackungseinheit zu liefern. Fotobatterien und Knopfzellen müssen auch einzeln verpackt geliefert werden.
Verbrauchte Batterien müssen, im Sinne des BattG, vom AN zurückgenommen sowie fach- und umweltgerecht entsorgt werden. Hierzu dürfen den Dienststellen geeignete Sammelbehälter gegeben werden. Diese Rücknahme kann auch über das GRS oder ein vergleichbares vom Umweltbundesamt zugelassenes System erfolgen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Tinte und Toner
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 3 umfasst die Lieferung von Tinte und Toner. Anzubieten sind jeweils ein Original(marken)produkt des Geräteherstellers und ein technisch...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 3 umfasst die Lieferung von Tinte und Toner. Anzubieten sind jeweils ein Original(marken)produkt des Geräteherstellers und ein technisch gleichwertiges Alternativprodukt. Das Angebot ist ausschließlich auf hochwertige im Hinblick auf Funktionalität, Leistungsdauer und Druckqualität geprüfte Produkte zu beschränken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind vollständig vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 1) und 2) genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die unter 1) und 2) genannten Unterlagen von jedem Mitglied vorzulegen. Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
1) Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Eignung (E1) abzugeben;
2) sowie die Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVergabegesetz (S1);
3) Wenn zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei; E3);
4) Bieter des Loses 1 haben zudem das Formular EVB-ILO Kernarbeitsnorm einzureichen (S2).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Um die Eignung des Bieters in Bezug auf seine technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beurteilen zu können, muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Um die Eignung des Bieters in Bezug auf seine technische Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit beurteilen zu können, muss mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist folgendes eingereicht werden:
Für Bieter der Los 1 und/oder 3:
5) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren (E4).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von allen Bietern ist einzureichen:
6) Referenzen (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (mindestens 2).
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von allen Bietern ist einzureichen:
6) Referenzen (E2) zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (mindestens 2).
Die einzureichenden, leistungsbezogenen Unterlagen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung, mit den in den Vertragsbedingungen genannten Versicherungssummen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung, mit den in den Vertragsbedingungen genannten Versicherungssummen vorhalten, oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen;
2) Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-18
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 051-116783 (2019-03-08)
Ergänzende Angaben (2019-04-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 051-116783
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
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Quelle: OJS 2019/S 071-167799 (2019-04-05)
Ergänzende Angaben (2019-04-10)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
Korrekturzyklus II: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen.
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Quelle: OJS 2019/S 074-175319 (2019-04-10)
Ergänzende Angaben (2019-04-18)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-04-18 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-05-03 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-04-18 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-05-03 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
Korrekturzyklus II: es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
Korrekturzyklus II: es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen.
Korrekturzyklus III: die Angebotsfrist wird verlängert.
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Quelle: OJS 2019/S 079-189849 (2019-04-18)
Ergänzende Angaben (2019-04-24)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
Korrekturzyklus II: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen.
Korrekturzyklus III: Die Angebotsfrist wird verlängert.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter...”
Text
— Die untern VI.2) genannten Angaben gelten nicht für alle Arbeits-/Bestellabläufe,
— die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 1 und 2 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Korrekturzyklus I: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen und in den Eignungskriterien.
Korrekturzyklus II: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen.
Korrekturzyklus III: Die Angebotsfrist wird verlängert.
Korrekturzyklus IV: Es gibt Anpassungen bei Produkte/Leistungen.
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Quelle: OJS 2019/S 083-197055 (2019-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 6 000 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber beabsichtigte den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Bürobedarf,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Finanzbehörde – als Auftraggeber beabsichtigte den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Bürobedarf, Kalendern, Briefumschlägen & Versandtaschen, Umlaufmappen, Batterien sowie Tintenpatronen und Tonerkartuschen.
Diese Ausschreibung war in Lose unterteilt. Ziel war der Abschluss von Verträgen mit einem oder mehreren Auftragnehmern.
Die Ausschreibung umfasste die Belieferung aller Dienststellen und Hochschulen der FHH mit den ausgeschriebenen Artikeln. Darüber hinaus werden auch der „Hamburgischer Versorgungsfonds“ AöR und die Hamburg Port Authority (HPA) AöR ihren jeweiligen Bedarf aus dieser Ausschreibung decken.
Die Lose sind wie folgt unterteilt:
– Los 1: Bürobedarf,
– Los 2: Batterien,
– Los 3: Tinte und Toner.
In Los 1 werden die Preise für ca. 400 verschiedene Artikel abgefragt.
Das Los 1 ist in verschiedene Abschnitte unterteilt. Diese werden im Folgenden einzeln beschrieben.
Abschnitt 1: Grüner Warenkorb
In diesem Abschnitt werden die Preise für einen „Grünen Warenkorb“, bestehend aus besonders umweltfreundlichen bzw. nachhaltigen Produkten, abgefragt. Anhaltspunkte für die Umweltfreundlichkeit bzw. Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte sind die zur Herstellung des Produktes verwendeten Materialien sowie die Ersetzbarkeit einzelner Komponenten, Nachfüllbarkeit und die Recyclingfähigkeit der Produkte am Ende ihres Lebenszyklus.
Die Produkte sind innerhalb des Abschnittes in weitere Unterkategorien eingeordnet, die wiederrum weitere Unterordner beinhalten können.
Abschnitt 2: konventioneller Bürobedarf
Hier werden die Preise für konventionelle Büroartikel abgefragt, die keinen besonderen Umweltkriterien entsprechen müssen. Die Produkte sind innerhalb des Abschnittes in weitere Unterkategorien eingeordnet, die wieder rum weitere Unterordner beinhalten können.
Innerhalb der beiden Abschnitte Grüner Warenkorb und konventioneller Bürobedarf werden die Produkte in nachfolgende Unterkategorien eingeordnet:
Klassischer Bürobedarf
Hier befindet sich jeweils der klassische Bürobedarf aus den Kategorien Schreiben, Lochen, Heften, Klammern, Kleben, Markieren, Laminieren, Präsentieren, Ordnen, Sortieren, Korrigieren und Sammeln.
Kalender
Hier werden Kalender ausgeschrieben. Kalender sind jeweils bis mindestens Ende Dezember des Vorjahres zu liefern.
Briefumschläge und Versandtaschen
Die jeweiligen individuellen Anforderungen an die einzelnen Produkte sind im Teil Produkte/Leistungen der Vergabeunterlagen aufgeführt.
Umlaufmappen mit Aufdruck (nur Grüner Warenkorb)
Alle angebotenen Produkte müssen die der Vergabe des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Recyclingkarton, RAL-UZ 56, entnommenen Kriterien erfüllen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden handelsübliche und marktgängige Batterien unter anderem für Bürogeräte benötigt. Ausgenommen von diesem Vertrag sind Batterien für Einsatzgeräte...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden handelsübliche und marktgängige Batterien unter anderem für Bürogeräte benötigt. Ausgenommen von diesem Vertrag sind Batterien für Einsatzgeräte der Polizei, Feuerwehr und des Verfassungsschutzes.
Alle Elemente und Batterien müssen den VDE-Bedingungen und den DIN bzw. der Tabelle nach IEC 60086 entsprechen.
Zink-Kohle-Batterien so wie Batterien die Quecksilber enthalten sind ausgeschlossen und dürfen nicht angeboten werden.
Darüber hinaus sind nachstehende Forderungen einzuhalten:
Die Batterien und Elemente müssen mit dem Herstellungs- oder Verfallsdatum (Ende der Verbrauchszeit, Monat, Jahr) versehen sein.
Nach Anlieferung müssen die Zellen eine Lagerfähigkeit von mindestens 6 Monaten ohne nennenswerten Spannungsverlust haben.
Weitere Mindestanforderungen:
— hohe Leistungsfähigkeit, anhaltende Energie bei hohem Energiebedarf,
— für die Verwendung in digitalen Geräten, z. B. Fotogeräten, geeignet.
Die Batterien sind auch in größeren Mengen nicht als „Schüttgut“, sondern in der jeweils kleinsten Verpackungseinheit zu liefern. Fotobatterien und Knopfzellen müssen auch einzeln verpackt geliefert werden.
Verbrauchte Batterien müssen, im Sinne des BattG, vom AN zurückgenommen sowie fach- und umweltgerecht entsorgt werden. Hierzu dürfen den Dienststellen geeignete Sammelbehälter gegeben werden. Diese Rücknahme kann auch über das GRS oder ein vergleichbares vom Umweltbundesamt zugelassenes System erfolgen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los 3 umfasst die Lieferung von Tinte und Toner. Anzubieten sind jeweils ein Original(marken) produkt des Geräteherstellers und ein technisch...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los 3 umfasst die Lieferung von Tinte und Toner. Anzubieten sind jeweils ein Original(marken) produkt des Geräteherstellers und ein technisch gleichwertiges Alternativprodukt. Das Angebot ist ausschließlich auf hochwertige im Hinblick auf Funktionalität, Leistungsdauer und Druckqualität geprüfte Produkte zu beschränken.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 051-116783
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bürobedarf
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lyreco Deutschland GmbH
Postort: Barsinghausen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 580000
Höchstes Angebot: 1183000
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Batterien
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MUP Bürohandels GmbH
Postort: Fulda
Region: Fulda🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 72000
Höchstes Angebot: 121000
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Tinte und Toner
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 3772000
Höchstes Angebot: 4837000
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 171-417217 (2019-09-02)