Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Büromobiliar
10-2019
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Büromobiliar; Tische und Loungemöbel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 370 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Büromobiliar - Klapptische
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ca.390 Dienststellen und ca. 1000 Schulen
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von Tischen
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 16 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages um ein Jahr
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Dreimalige optionale Verlängerung des Vertrages um ein Jahr
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“ILO-Kernarbeitsnorm
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) hat der Bieter entweder ein...”
Zusätzliche Informationen
ILO-Kernarbeitsnorm
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Büromobiliar - Arbeits-,Konferenz- und Besuchertische
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Konferenz- und Besuchertischen
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 324 500 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“ILO-Kernarbeitsnorm
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) hat der Bieter entweder ein...”
Zusätzliche Informationen
ILO-Kernarbeitsnorm
Gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) hat der Bieter entweder ein Zertifikat oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass es noch kein Zertifikat gibt. Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Büromobiliar - Loungemöbel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von Loungemobiliar
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1.
Soweit eine Eintragungspflicht besteht, ist ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates oder Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein), einzureichen. Wenn keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht: Kopie der Gewerbean- und ggf. Ummeldung für die ausführende Betriebsstätte.
2.
Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" (Wirt-124 EU) - siehe unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung), bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck "Wirt-235 Unteraufträge / Eignungsleihe" dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck "Wirt-236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer" zu erbringen.
Betriebshaftpflicht
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Unterauftragnehmer oder Konzerntöchter), haben den Vordruck "Wirt-235 Unteraufträge / Eignungsleihe" dem Angebot beizulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist der Vordruck "Wirt-236 Verpflichtungserklärung" zu erbringen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Wirt-238 Erklärung der Bieter-, Bewerbergemeinschaft " abzugeben.
Mind. 3 Referenzen,
Konzeptdarstellung
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bescheinigungen oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, welches belegt,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bescheinigungen oder jedes andere geeignete Beweismittel, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen, welches belegt, dass die Kriterien der Umweltverordnung-VwVBU – speziell Pkt. (hier ist der für die jeweilige Warengruppe zutreffende Pkt. einzutragen) eingehalten werden. Nähere Angaben zur Umweltverordnung VwVBU siehe Link http://www.stadtentwicklung.berlin.de/sen/uvk/service/gesetzestexte/de/beschaffung/
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Prüfzertifikate sowie Nachweise über DIN EN Normen oder TÜV/GS -Zeichen unter Setzung einer Frist nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1.
Eigenerklärung gemäß Vordruck "Wirt-2141 über Maßnahmen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere gelten folgende Mindestanforderungen/Angebotsbedingungen:
1.
Eigenerklärung gemäß Vordruck "Wirt-2141 über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs.2 Frauenförderverordnung - siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
2.
Eigenerklärung gemäß Vordruck "Wirt-214 zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
3.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetztes (v. 8. Juli 2010 in der jeweils geltenden Fassung) gelten die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen. Siehe http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
4.
Vorbemerkungen zu den jeweiligen Losen.
Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen, ergänzend die ZVB/BVB des Landes Berlin verwiesen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-01
13:00 📅
“1) Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur;
2) Die...”
1) Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Angebotes erfolgt elektronisch in Textform bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur;
2) Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform. zu erfolgen. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Anmeldung erforderlich. Die Übersendung per Telefax oder mittels E-Mail ist nicht zulässig. Angebote, die per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt;
3) Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstellung sind bitte unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu übermitteln;
4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform, unter https://www.berlin.de/vergabeplattform, zu informieren;
5) Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind dem Angebot vollständig beizufügen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden müssen elektronisch beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Dieses können insbesondere ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt werden und darüber hinausgehende Unterlagen nicht erwünscht sind. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Die in Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Nachweise sind Mindestanforderungen;
6) Der Auftraggeber behält sich ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor (z. B. Unterlagen die die Eignung betreffen);
7) Die Teile des Angebotes, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterliegen, sind entsprechend zu kennzeichnen.
8) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) verlangten Nachweise von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zu verlangen;
9) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen.
Die in § 48 Abs. 2 VgV grundsätzliche Zulassung von Eigenerklärungen wird durch §§ 4 Abs. 1, 8 Abs. 3 S. 2,10 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (v. 8.7.2010 in der jeweils geltenden Fassung) eingeschränkt.
10) Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Quelle: OJS 2019/S 104-251681 (2019-05-28)