Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach DIN 30745
Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach DIN 30745. Lieferort: Abfallwirtschaftszentrum Aßlar,
Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen. Lieferung in marktüblichen Chargen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach DIN 30745”
Titel
Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach DIN 30745
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Produkte/Dienstleistungen: Abfalltonnen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach DIN 30745. Lieferort: Abfallwirtschaftszentrum Aßlar,
Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen. Lieferung in marktüblichen Chargen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 2-Rad-MGB mit Transpondern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfalltonnen📦
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferort: Abfallwirtschaftszentrum Aßlar
Am Grauen Stein
35614 Aßlar-Bechlingen”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Nr. II.1.4 und https://www.subreport.de/E94277591 Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Vertragsverlängerungsoption für je ein Jahr, max. 2 Verlängerungen
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 4-Rad-MGB (1.100l, Flach- und Runddeckel) mit Transpondern
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferort: Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, Am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen.” Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend,
Wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zertifizierung nach DIN ISO 9001, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis. (berufliche Leistungsfähigkeit) Nachweis über Einhaltung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zertifizierung nach DIN ISO 9001, für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis. (berufliche Leistungsfähigkeit) Nachweis über Einhaltung der Prüfbestimmungen nach DIN EN 840 und der Güterichtlinien der GGAWB RAL-GZ 951/1 durch Vorlage der gültigen Gütezeichen-Verleihungsurkunde sowie des gültigen Übereinstimmungszertifikates oder gleichwertige Nachweisführung (berufliche Leistungsfähigkeit). Eine gleichwertige Nachweisführung umfasst die Einreichung der folgenden Nachweise:
1) Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840 – mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum;
2) Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes nach ISO/IEC 17025 – mit Angabe der zu-lässigen Prüfnormen DIN EN 840, RAL-GZ 951/1 und Gültigkeitsdatum;
3) Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach der französischen Mark NF – mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum;
4) Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mit geltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1;
5) Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller;
6) Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle – mit Angabe der Richtlinien;
7) Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes – mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum;
8) Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1- mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum;
9) Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1;
10) Prüfbericht der letzten bestandenen Überwachungsprüfung, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Der Prüfbericht darf nicht älter als 12 Monate sein. Der Prüfbericht muss die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten AWB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers wiedergeben bzw. enthalten;
11) Die Eigenüberwachung für die im Auftrag spezifizierte Produktion muss gemäß den Prüfvorgaben der RAL GZ 951/1 durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mit dem Angebot eingereicht werden.
d) Vorlage einer Prüfbescheinigung nach dem Geräteschutzgesetz (GS-Geprüfte Sicherheit). (berufliche Leistungsfähigkeit) e) Nachweis der Einsatzbewährung und Zuverlässigkeit des eingesetzten Transpondertyps gemäß dem Formular „Anlage 1.3 Referenzen Zuverlässigkeit Transponder.docx“ (steht per Download zur Verfügung).
Das Formular ist von einem Vertreter des Auftraggebers (in der Regel ist dies die öffentliche Hand/Kommunalgesellschaft/Zweckverband o. ä.), in dessen Gebiet der angegebene Transponder im gebühren scharfen Einsatz ist, zu unterschreiben oder es ist der Vertreter dieses Auftraggebers im Formular zu benennen. Dadurch wird bestätigt, dass der für den Einsatz geplante Transponder die erforderliche Zuverlässigkeit in der Praxis aufweist. Der vorzulegende Nachweis der Zuverlässigkeit des Transponders gemäß Formular bezieht sich ausschließlich auf die bestimmungsgemäße Funktion der Identifikation von Müllgefäßen, dass durch die Leseeinheit der Transponder korrekt ausgelesen werden kann. Fehlfunktionen der Leseeinheit sind damit nicht dem Transponder als Fehlfunktion zuzuordnen. (technische Leistungsfähigkeit)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen:
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Formular Anlage 1.4 abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-16
11:00 📅
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder...”
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Soweit Eignungsnachweise identisch für die Lose 1 und 2 abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für das Angebot des Bieters für das jeweils andere Los. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Rabatte für den Fall der Vergabe beider Lose an einen Bieter werden in der Wertung berücksichtigt. Der Rabatt zu Los 1 bezieht sich hierbei auf den Wertungspreis, wie er im Rahmen der Berechnung, wie in der Beispieldatei „Anlage 5 Wertungsmatrix MGB 2-Rad AWLD Los 1.xlsx“ wiedergegeben ist, ermittelt wird (vgl. gelbe Markierung, Datei steht per Download zur Verfügung). Der Angebotspreis bleibt hier bei der Wertung unberücksichtigt.
Die Muster-Gefäße (vgl. BB Los 1+2 Nr. 14) müssen dem AG spätestens einen Tag nach Angebotsöffnung auf dem Entsorgungszentrum Aßlar angeliefert worden sein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2019/S 056-128748 (2019-03-15)
Ergänzende Angaben (2019-04-15)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 056-128748
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-04-16 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-05-06 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-07-15 📅
Zeit: 23:45
Neuer Wert
Datum: 2019-07-31 📅
Zeit: 23:45
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-04-16 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-05-06 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Nachweis über Einhaltung der Prüfbestimmungen nach DIN EN 840 und der Güterichtliniender GGAWB RAL-GZ 951/1 durch Vorlage der gültigen...”
Text
Nachweis über Einhaltung der Prüfbestimmungen nach DIN EN 840 und der Güterichtliniender GGAWB RAL-GZ 951/1 durch Vorlage der gültigen Gütezeichen-Verleihungsurkunde sowie des gültigen Übereinstimmungszertifikates oder gleichwertige Nachweisführung (berufliche Leistungsfähigkeit). Eine gleichwertige Nachweisführung umfasst die Einreichung der folgenden Nachweise:
1) Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840 – mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum;
2) Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes nach ISO/IEC 17025 – mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840, RAL-GZ 951/1 und Gültigkeitsdatum;
3) Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach der französischen Mark NF – mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum;
4) Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mit geltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1;
5) Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller;
6) Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle – mit Angabe derRichtlinien;
7) Akkreditierungsurkunde des Prüfinstitutes – mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen undGültigkeitsdatum;
8) Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1- mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum;
9) Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ951/1;
10) Prüfbericht der letzten bestandenen Überwachungsprüfung, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Der Prüfbericht darf nicht älter als 12 Monate sein. Der Prüfberichtmuss die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten AWB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers wiedergeben bzw. enthalten;
11) Die Eigenüberwachung für die im Auftrag spezifizierte Produktion muss gemäß den Prüfvorgaben der RAL GZ 951/1 durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dokumentation muss mit dem Angebot eingereicht werden.
d) Vorlage einer Prüfbescheinigung nach dem Geräteschutzgesetz (GS-Geprüfte Sicherheit). (berufliche Leistungsfähigkeit)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von ca. 7 200 Müllgroßbehälter (MGB) pro Jahr der Größen 120 l, 240 l (Los 1) und ca. 280 MGB 1 100 l (Los 2), jeweils mit Transpondern FDX nach DIN 30745. Lieferort: Abfallwirtschaftszentrum Aßlar, am Grauen Stein, 35614 Aßlar-Bechlingen. Lieferung in marktüblichen Chargen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von 4-Rad-MGB (1 100 l, Flach- und Runddeckel) mit Transpondern
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 056-128748
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von 2-Rad-MGB mit Transpondern
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fritz Schäfer GmbH
Postort: Neunkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Siegen-Wittgenstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von 4-Rad-MGB (1 100 l, Flach- und Runddeckel) mit Transpondern
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ESE GmbH
Postort: Neurupin
Region: Ostprignitz-Ruppin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Zu den Nrn. II.1.7, V.2.2 und V.2.4: Preise und Anzahl der Angebote werden aus Gründen der VertraulichkeitundWettbewerbs nicht veröffentlicht und geben...”
Zu den Nrn. II.1.7, V.2.2 und V.2.4: Preise und Anzahl der Angebote werden aus Gründen der VertraulichkeitundWettbewerbs nicht veröffentlicht und geben daher nicht die tatsächlichen Ergebnisse wieder.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2019/S 152-374786 (2019-08-05)