Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die fachlosebezogene Beschaffung von Clienthardware zur Ablösung bzw. Neuanschaffung der derzeitig und zukünftig im Einsatz befindlichen Geräte inkl. Zubehör sowie Lizenzen der genua GmbH. Die Rahmenvereinbarungen beziehen sich ebenfalls auf dazugehörige Leistungen wie Instandhaltungs- und Supportleistungen. Alle angebotenen Produkte, Software, Treiber oder ähnliches müssen mind. für die Verwendung in Deutschland zugelassen sein. Nähere Einzelheiten zur konkreten Leistung können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Clienthardware nebst Zubehör und Lizenzen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die fachlosebezogene Beschaffung von Clienthardware zur Ablösung bzw. Neuanschaffung der derzeitig und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist die fachlosebezogene Beschaffung von Clienthardware zur Ablösung bzw. Neuanschaffung der derzeitig und zukünftig im Einsatz befindlichen Geräte inkl. Zubehör sowie Lizenzen der genua GmbH. Die Rahmenvereinbarungen beziehen sich ebenfalls auf dazugehörige Leistungen wie Instandhaltungs- und Supportleistungen. Alle angebotenen Produkte, Software, Treiber oder ähnliches müssen mind. für die Verwendung in Deutschland zugelassen sein. Nähere Einzelheiten zur konkreten Leistung können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Clienthardware nebst Zubehör
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung des Fachloses 1 ist die Beschaffung von Clienthardware zur Ablösung bzw. Neuanschaffung der derzeitig und zukünftig im Einsatz...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung des Fachloses 1 ist die Beschaffung von Clienthardware zur Ablösung bzw. Neuanschaffung der derzeitig und zukünftig im Einsatz befindlichen Geräte inkl. Zubehör. Die Rahmenvereinbarung bezieht sich ebenfalls auf dazugehörige Leistungen wie Instandhaltungs- und Supportleistungen. Alle angebotenen Produkte, Software, Treiber oder ähnliches müssen mind. für die Verwendung in Deutschland zugelassen sein. Nähere Einzelheiten zur konkreten Leistung können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
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Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zugunsten des Auftraggebers besteht die einmalige Option, die Rahmenvereinbarung um 24 Monate zu verlängern.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Lizenzen der genua GmbH („cyber-top“)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 10969 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua cyber-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua cyber-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer Laufzeit des Rahmenvertrages. Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Lizenzen der genua GmbH („vs-top")
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua vs-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua vs-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer Laufzeit des Rahmenvertrages. Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“,
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 3 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den durchschnittlichen Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in Euro netto bezüglich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß dem Formblatt „Bieterselbstauskunft“.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, bezogen auf die Jahre 2016, 2017 und 2018 gem. dem Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für jedes Fachlos, auf welches sich das Angebot bezieht. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten fachlosbezogenen Anforderungen entsprechen.
Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
(1) dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.4 Referenzerklärung);
(2) der Beschreibung der Leistung(en);
(3) dem Leistungszeitraum;
(4) dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung;
(5) dem Leistungserbringer zu enthalten.
— Angaben zum Qualitätsmanagement unter Vorlage der Zertifizierung nach DIN ISO 9001 in Kopie oder Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen als Eigenerklärung,
— Vorlage der ausgefüllten Selbstauskunft für Lieferanten.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu den Referenzen:
— es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz je Fachlos, auf welches sich das Angebot bezieht, einzureichen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen (soweit nicht öffentlich zugänglich) und alle Informationen, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, die Vergabeunterlagen (soweit nicht öffentlich zugänglich) und alle Informationen, die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement/NDA) liegt den Vergabeunterlagen als Formblatt II.7 bei und ist unterschrieben und als eingescanntes PDF mit dem Angebot einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-16
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-16
11:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
“Sofern ein Bieter beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von...”
Sofern ein Bieter beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, hat er mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen im Format PDF abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bieter des für die Zuschlagserteilung vorgesehenen Angebotes vor Zuschlagserteilung auffordern, ihm die für die Unterauftragsvergabe konkret bestimmten Unternehmen zu benennen und ferner eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer (unterschrieben im Format PDF) sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen und die Eigenerklärung Zuverlässigkeit fristgebunden abfordern.
Eignungsleihe:
Bieter/Bietergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
In einem solchen Fall muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot das oder die andere/n Unternehmen benennen und mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer (unterschrieben und eingescannt als PDF) nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
Ferner sind für diesen Dritten zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Angebot die ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (jeweils als PDF) vorzulegen. Die Referenzerklärung und die Angaben zum Qualitätsmanagement (nebst der ausgefüllten Lieferantenselbstauskunft) sind für diesen Dritten mit dem Angebot ebenfalls als PDF einzureichen, soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieses Unternehmens zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Bietergemeinschaft:
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, hat diese mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung als PDF abzugeben. In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner; diese Haftung bleibt auch nach Auflösung der Bietergemeinschaft bestehen.
Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bieterselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft im Format PDF abzugeben. Die Referenzerklärung und die Angaben zum Qualitätsmanagement (nebst der ausgefüllten Lieferantenselbstauskunft) sind mit dem Angebot für die Bietergemeinschaft, d. h. für jedes Mitglied in dem Umfang im Format PDF vorzulegen, in welchem die Bietergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Ferner ist die Vertraulichkeitsvereinbarung als besondere Bedingung für die Ausführung des Auftrags von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben und nachfolgend eingescannt im Format PDF mit dem Angebot einzureichen.
Angebotsabgabe und Nachforderung:
Das vollständige Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Online-Portal Subreport unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal Subreport kostenfrei bereitgestellt.
Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der Nachfrist eingereicht, wird das betroffene Angebot zwingend ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2), so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt worden sein müssen.
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Quelle: OJS 2019/S 159-392336 (2019-08-16)
Ergänzende Angaben (2019-09-13)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 159-392336
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-09-16 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2019-09-19 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-09-16 📅
Zeit: 11:15
Neuer Wert
Datum: 2019-09-19 📅
Zeit: 11:15
Quelle: OJS 2019/S 180-438469 (2019-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für “genua cyber-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für “genua cyber-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer Laufzeit des Rahmenvertrages. Die Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Lizenzen der genua GmbH („vs-top“)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 159-392336
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Clienthardware
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lizenzen cyber-tops
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin.
Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und;
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 208-507392 (2019-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Fp eca
Fax: +49 302598-1550 📠
URL: www.bundesdruckerei.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Lizenzen (cyber-top, vs-top)
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die fachlosbezogene Beschaffung von Lizenzen der genua GmbH.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Titel: Lizenzen cyber-top
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua cyber-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua cyber-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer Laufzeit des Rahmenvertrages.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Titel: Lizenzen vs-top
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua vs-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist die Belieferung des AG mit Lizenzen der genua GmbH für „genua vs-top“ nebst einer Softwarewartung (Update Service) mit einer Laufzeit des Rahmenvertrages.
Verfahren Art des Verfahrens
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote/Aufforderungen zur Teilnahme an einem offenen Verfahren
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Im offenen Verfahren Clienthardware (Bekanntmachung 2019/S 159-392336) ist zu den Losen 2 und 3 nur jeweils ein Angebot eines Bieters eingegangen, welches...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im offenen Verfahren Clienthardware (Bekanntmachung 2019/S 159-392336) ist zu den Losen 2 und 3 nur jeweils ein Angebot eines Bieters eingegangen, welches nicht zuschlagsfähig gewesen ist. Vor diesem Hintergrund musste das Verfahren aufgehoben werden und die Auftragsvergabe erfolgte nachfolgend im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Auftragsvergabe
Titel: Lizenzen cyber-top
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: genua GmbH
Postort: Kirchheim
Region: München, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Titel: Lizenzen vs-top
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und;
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 209-509852 (2019-10-24)