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Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig, Dresden
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von 75 Crossmatch L Scan 1000 für die Polizei Sachsen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2020-03-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2),
—Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften. Erklärung E3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (ca.-Werte der Netto-Angaben in Jahresscheiben) in Bezug auf den ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Jahre (ca.-Werte der Netto-Angaben in Jahresscheiben) in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand bzw. im hier relevanten Geschäftsbereich des Unternehmens,
— Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer und Anlage UAN.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 138-339318
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-12
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2019/S 197-477690 (2019-10-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 197-477690
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Crossmatch L 1000
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sopra Steria SE
Postanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 29
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40227038072📞
E-Mail: bidoffice-ps@soprasteria.com📧
Fax: +49 40227031111 📠
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 006-008442 (2020-01-08)