Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl im Kesselwagen
19EVE42416
Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl im Kesselwagen.
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Dieselkraftstoff, Bezug im Eisenbahnkesselwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Heizöl📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Dieselkraftstoff, Bezug im Eisenbahnkesselwagen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag kann in gegenseitigem Einvernehmen zu gleichen Konditionen verlängert werden.” Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Heizöl EL DIN 51603 Teil 1, Bezug im Eisenbahnkesselwagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von Heizöl EL Din 51603 Teil 1, Bezug im Eisenbahnkesselwagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 20
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-06
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-12-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 215-528642 (2019-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-10) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Dieselkraftstoff im Eisenbahnkesselwagen
Titel: Lieferung von Heizöl im Eisenbahnkesselwagen
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 215-528642
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von Dieselkraftstoff im Eisenbahnkesselwagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gunvor Deutschland GmbH
Postanschrift: Schoberstraße 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85055
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: HGM Bremen
Postanschrift: Windhukstr. 1-3
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28237
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: OMV Deutschland GmbH
Postanschrift: Haiminger Straße 1
Postort: Burghausen
Postleitzahl: 84489
Region: Altötting🏙️
Name: Shell Deutschland Oil GmbH
Postanschrift: Suhrenkamp 71-77
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Region: Hamburg🏙️
Name: Team Energie GmbH & Co.KG
Postanschrift: Team Alle 22
Postort: Süderbrarup
Postleitzahl: 24392
Region: Schleswig-Flensburg🏙️
Name: Total Deutschland GmbH
Postanschrift: Jeann-Monnet Str. 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Region: Berlin🏙️
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von Heizöl im Eisenbahnkesselwagen
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 030-070815 (2020-02-10)