Hinweis zur elektronischen Angebotsabgabe
Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform (
www.deutsche -Rentenversicherung-bund.de/Einkaufskoordination/NetServer) bis zum Ablauf der Frist abzugeben.
Dafür müssen Sie sich unter Beachtung der dort hinterlegten Registrierungsanleitung auf der Vergabeplattform anmelden, unter Beachtung des „Benutzerhandbuchs Bietercockpit" die Software -Bietercockpit- herunterladen und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden.
Angebote können abgegeben werden:
– elektronisch mit fortgeschrittener Signatur,
– elektronisch mit qualifizierter Signatur,
– elektronisch ohne Signatur (Textform).
1) Angebote ohne Signatur (Textform) müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot oder den Teilnahmeantrag für den Bieter abgibt, enthalten.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten;
2) Angebotsabgabe mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur:
Für die Abgabe von elektronischen Angeboten benötigen Sie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur. Sie erhalten diese Signaturen (gegen ein Entgelt) bei einer Vielzahl von Anbietern. Bitte informieren Sie sich dazu im Internet.
Achten Sie bitte darauf, dass die Signatur für die „e-Vergabe" zugelassen ist. Die Bereitstellung einer Signatur durch den von Ihnen gewählten Anbieter sollte mit einer Lieferzeit von mindestens 2 Wochen kalkuliert werden. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotsplanung.
Für Testzwecke haben wir eine „Testausschreibung für die elektronische Angebotsabgabe“ auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584777).
Die Übermittlung von Fragen an die Vergabestelle hat ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter I.1) angegebene Kontaktadresse unter Angabe des Aktenzeichens FV12-19-0299-26-01 bis spätestens 5.12.2019 zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet.
Später eingehende Bieterfragen können ggf. nicht bzw. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Die Angebotsfrist wird in diesem Fall nicht verlängert (vgl. § 20 Abs. 3 VgV).
Den Vergabeunterlagen ist eine Antikorroptionsklausel sowie eine Eigenerklärung beigefügt, welche mit der Angebotsabgabe durch den Bieter/die Bietergemeinschaft anerkannt wird.
Wertung und Teststellung:
Als Zuschlagskriterium ist zu 30 % der Preis, zu 60 % die Qualität und zu 10 % die Transportkostenpauschale ausschlaggebend.
Nach gesonderter Aufforderung werden die in Frage kommenden Bieter gebeten, die nachfolgend aufgeführte Auswahl der angebotenen Gegenstände zur Bemusterung nach Berlin zu liefern.
Sollten verschiedene Varianten angeboten werden, müssen die auch entsprechend zur Bemusterung zur Verfügung stehen. Die Lieferzeit hierfür beträgt maximal 4 Wochen nach Aufforderung.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle inkl. Aufstellung/Montage.
Die Kosten für den An- bzw. Abtransport trägt der Bieter.
Zu bemustern sind:
– Pos. 1.1 Drehrollensessel mit Armlehnen,
– Pos. 1.3 Drehrollensessel mit verlängerter Federsäule und verlängerter Sitzfläche,
– Pos. 1.5 Drehrollensessel mit verkürzter Federsäule und verkürzter Sitzfläche.
Ein Muster zu Pos. 1.7 (Drehrollensessel mit abwischbarer Kopfstütze) ist nur dann erforderlich, wenn Grundkonstruktion und/oder Aufhängung der Rückenlehne sich vom Muster zu Pos. 1.1 wesentlich unterscheiden.
Bei identischer Grundkonstruktion und Aufhängung der Lehne genügt die Vorlage einer aussagekräftigen Dokumentation über Konstruktion und Aufhängung der Kopfstütze in Schrift und Bild.
Voraussichtlicher Termin für die Anlieferung der Mustersessel:
Ca. 5. Kw. 2020
Eine Abnahmeverpflichtung der Mustersessel durch die Deutsche Rentenversicherung Bund besteht nicht.
Bei der Bemusterung wird das Zuschlagskriterium „Qualität" geprüft. Darüber hinaus wird im Rahmen der Bemusterung die Erfüllung der Anforderungen überprüft. Daher bitten wir die Drehrollensessel genau so als Muster zur Verfügung zu stellen, wie sie ausgeschrieben wurden.
Bitte verzichten Sie zur Bemusterung auf etwaige Dekorationen und Firmenaufsteller.